Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung / Seite 58

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tern, und das war eine besondere Leistung auch der Vertreterinnen und Vertreter der Seniorenverbände, aller Seniorenverbände –, die eine Verteilung innerhalb der Infla­tionsabgeltung ermöglicht, wobei die Bezieher kleinerer Pensionen eine volle Inflations­abgeltung bekommen könnten. Darauf ist Rücksicht genommen worden. Dazu haben vom Grundsatz her alle Vertreter der Seniorenverbände zugestimmt, und das zeigt den respektvollen Umgang mit den Pensionistinnen und Pensionisten unseres Landes.

Zu den Fragen 18 bis 20: Gesundheitsreform.

Alle Reformziele, Artikel-15a-Vereinbarungen sind in einer Arbeitsgruppe Finanzierung von Gesundheit zu erarbeiten. Sie wissen, dass da das Zusammenspiel von Bund, Ländern und Sozialversicherungen erfolgen muss. Die Beträge, die wir bis zum Jahr 2016 als Volumen eingestellt haben, haben wir aufgrund einer Ausgabendämp­fung, die wir durch bessere Zielsteuerung, durch eine Spitalsreform, durch Weiterent­wicklung der Organisation, durch viele Vorschläge, die vom Rechnungshof, die von Bund, Ländern oder auch vom Gesundheitsministerium erarbeitet wurden, eingestellt, und die Schätzung in Bezug auf eine Ausgabendämpfung lautet 3,4 Milliarden €. Davon betref­fen 1,3 Milliarden € die Sozialversicherung und 2,1 Milliarden € die Länder.

Das ist noch ein schönes Stück Arbeit, das ist ein harter Weg, aber auch da gilt der Grundsatz: Die Leistungen für die Patientinnen und Patienten sollen nicht geschmälert werden. Maßnahmen, wie sie anderswo gesetzt werden, dass ältere Patienten einfach gewisse Leistungen nicht mehr erhalten, weil es sich die Länder oder der Einzelne pri­vat nicht mehr leisten können, soll es in Österreich nicht geben. Im Gegenteil: Das ho­he Niveau der Gesundheitsversorgung und die hohen Standards sollen erhalten wer­den!

Mit harter Arbeit, durch bessere Koordination und Zielsteuerung soll diese Ausgaben­dämpfung erfolgen. Das ist nicht das Ende des Weges, aber das ist mit vielen sehr konkreten Maßnahmen, mit einem klaren nachvollziehbaren Programm und auch mit einem Zeitplan versehen. Es gibt eine Arbeitsgruppe, die das mit den Ländern und der Sozialversicherung gemeinsam zu erarbeiten hat, und das ist ein wesentlicher Ansatz der Reform bis 2016, weil Gesundheitsausgaben einen wesentlichen Teil sowohl für die Konsolidierung als auch für den Wohlstand und für die soziale Sicherheit in unse­rem Lande bedeuten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zu den Fragen 21 bis 23: Einsparungen durch Effizienzsteigerungen und Beseitigung von Doppelförderungen.

Da gibt es verschiedene Modelle in Richtung einer Verbesserung. Der erste Punkt ist sicher die Transparenz. Erst wenn wir durch die Beschleunigung der Umsetzung einer Transparenzdatenbank wissen, wer dieselbe Sache, dieselbe Person, dasselbe Ziel von verschiedenen Seiten fördert, ist es uns möglich, in einer Pyramide, in einer Abstu­fung oder in weiteren Maßnahmen Doppelgleisigkeiten zu beseitigen. Daran arbeiten wir mit Hochdruck, da wir davon überzeugt sind, dass es nicht darum geht, den sozial Schwächsten weniger Förderung zu geben oder die kulturelle Entfaltung in unserem Land der Kürzung von Förderungen, wie das auch in vielen Ländern geschieht, zum Opfer fallen zu lassen. Nein, es geht um die Beseitigung von Doppelgleisigkeiten sowie darum, mit dem ersten Schritt in Richtung Transparenz dem Ziel näher zu kommen, Ef­fizienzsteigerungen zu erreichen.

Zu den Fragen 24 bis 26: Pensionsmaßnahmen und Auswirkungen auf den Arbeits­markt.

Natürlich kann man das in einer Art Milchmädchenrechnung darstellen. Das würde sich an die „Äpfel-Rechnungen“ anschließen, aber inwiefern wir drei Äpfel bei der Bildung weggenommen haben, habe ich nicht verstanden. Wenn man sich das Bildungsbudget ansieht, erkennt man, das steigt erheblich an; da fehlt nirgendwo ein Apfel. Im Gegen-


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