Beitrag? Ist das ein angemessener Beitrag? Ist das wirklich ein angemessener Beitrag von den Hoch- und Höchstverdienenden in diesem Lande? Und Sie können sich ausrechnen, wer, wenn wir so wenig zahlen, dann die Hauptbelastung zahlt. (Beifall bei den Grünen.)
Wer zahlt die Hauptbelastung? – Das ist das untere Drittel, die mit den niedrigen Einkommen! Denn wir sind es nicht, und die mit den 4 000 € sind es auch nicht. Und die mit 20 000 €, ja, die zahlen jetzt eine befristete Solidarabgabe. Sei ihnen geschenkt!
Aber nehmen wir uns da noch einen besonderen Bereich her – die Fragen dazu wurden ja leider vom Herrn Bundeskanzler nicht beantwortet –, und zwar den Bereich der Pensionen. Ich weiß schon, dass man auch im Pensionsbereich, dass auch die Pensionisten bereit sind, einen Beitrag zu leisten, wenn es denn notwendig ist. Ich weiß schon, dass die Pensionisten und Pensionistinnen, damit man sie bei der Stange hält, von der Bundesregierung versprochen bekommen haben, dass es auch einen Solidarbeitrag von den Sonderpensionen, von denen mit den höchsten Pensionen gibt.
Es gibt, Herr Bundeskanzler, zwei Fragen dazu in der Dringlichen Anfrage, nämlich die Frage 16 und die Frage 17. Ich kann sie Ihnen gerne noch einmal vorlesen. Sie haben sie nicht beantwortet! Mit keinem Ton haben Sie hier verlauten lassen, dass diese Bundesregierung auch nicht im Entferntesten daran denkt, einen gesetzlich festgeschriebenen Solidarbeitrag von jenen Personen einzuheben, die Sonder- oder Höchstpensionen kassieren.
Ich erzähle Ihnen jetzt einiges über diese Sonder- und Höchstpensionen. (Abg. Rädler: Der Herr Pilz!) Ich erzähle Ihnen darüber etwas, Herr Kollege. (Abg. Rädler: Der ist gar nicht da!) – Ich mache niemandem zum Vorwurf, dass er oder sie eine Höchstpension oder eine Politikerpension oder eine Nationalbankpension kassiert. Ich mache Ihnen und uns den Vorwurf, dass Sie keine Maßnahmen setzen, dass die einen entsprechenden Beitrag leisten. Das tun Sie nicht, und das ist verwerflich! (Beifall bei den Grünen.)
Ich mache niemandem einen Vorwurf, dass er/sie in das System der Politikerpension hineinfällt, aber wenn dann eine Person mit hoher Politikerpension sagt: Ich habe ja eh so viel und so lange eingezahlt, ich habe meinen Beitrag geleistet!, dann muss ich leider widersprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie wissen
schon, dass man eine Politikerpension erhält, wenn man in den
achtziger und neunziger Jahren Pensionsbeiträge
von 5, 6, 7 Prozent oder 10 Prozent gezahlt hat. Wir haben im ASVG 22,8 Prozent
gezahlt. Sie wissen schon, dass eine Politikerpension für
Regierungsmitglieder nach vier Jahren in Höhe von 50 Prozent des
Bezugs fällig wird, für Abgeordnete nach zehn Jahren –
also eine schlechtere Regelung zwar für Abgeordnete, aber immerhin eine
vergleichsweise sehr günstige in Bezug auf alle normalen
Pensionistinnen und Pensionisten, die 45 Jahre arbeiten müssen,
damit sie eine Pension von 1 000 € oder 2 000 €
bekommen. Und als Abgeordneter erhält man nach zehn Jahren –
nach zehn Jahren! – eine Bruttopension von 4 000 €.
Sie wissen schon, dass es gerechtfertigt wäre, von diesen Personen einen
Beitrag zu verlangen. Ja, warum gibt es ihn dann nicht? (Bundesministerin
Dr. Fekter: Sie zahlen eh 25 Prozent Pensionsbeitrag!)
Frau Kollegin Fekter, na bitte, jetzt kommen ausgerechnet Sie und fangen noch einmal an! Sie haben überhaupt nicht aufgepasst. Das hätten Sie nicht sagen sollen! Tun Sie das nie wieder, Frau Kollegin Fekter! Passen Sie wenigstens auf, bevor Sie dazwischenrufen! Wirklich! (Beifall bei den Grünen.)
Wenn Sie in Ihren Unterlagen nachschauen, Frau Kollegin Fekter, im Bezügegesetz, dann werden Sie sehen, dass Regierungsmitglieder die 25 Prozent, die Sie jetzt in die Auslage hineinstellen, für ihre Altpolitikerpension erst seit dem Jahr 2000 zahlen. Vor-
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