Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung / Seite 115

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Herr Kollege Lopatka, wissen Sie, was die zwei Hauptkritikpunkte an unserem Land, was den GRECO-Bericht betrifft, sind, nachdem Sie ja in diesem Bericht geblättert ha­ben? Vielleicht können wir uns zumindest darauf verständigen: Keine Offenlegung der Spenden bei den nicht-öffentlichen Einnahmen der Parteien, das heißt also, all das, bei dem genau das passiert, was im laufenden Untersuchungsausschuss aufgedeckt wur­de und wird: Gelder, die im Korruptionsverdacht stehen, Gelder, die aufgrund von wirt­schaftlichen Interessen geflossen sind, all das sollte offengelegt werden. Und der zwei­te Hauptkritikpunkt: die strafrechtlichen Korruptionsbestimmungen, was Abgeordnete betrifft. – Das waren also die zwei Hauptkritikpunkte dieses GRECO-Berichtes.

Originell wäre es direkt, darüber einmal zu diskutieren, denn wer hat denn hineinver­handelt beim Medientransparenzgesetz, dass das Abbildungsverbot kommt? – Kollege Petzner nickt. – Das waren zwei Oppositionsparteien, in diesem Falle das BZÖ und die Grünen  (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Das Foto- und Bilderverbot, wer hat denn das hineinverhandelt? War das im Regierungsentwurf drinnen: ja oder nein? War es dann im Endentwurf drinnen: ja oder nein? Das kann man relativ leicht nachvollziehen. Das war ein Interesse, das offensichtlich gegen die Länder gegangen ist, und da braucht man beispielsweise aus Wien jetzt nicht irgendwie komisch daherzukommen und zu behaupten versuchen, wir würden irgendwelche Maßnahmen blockieren! Das ist doch hochgradig absurd!

Wie lange waren Sie von der ÖVP in der Regierung in Wien in der Zweiten Republik? – Lange genug, würde ich sagen, die letzte Periode und die Periode davor. Frage daher: Haben Sie irgendetwas gemacht, das die Parteienfinanzierung betroffen hat? Haben Sie von der ÖVP irgendetwas gemacht, was das Wahlrecht betroffen hat? – Keinen Zentimeter haben Sie sich bewegt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Wir nehmen ohnehin zur Kenntnis, dass Sie unfähig waren.

Wir nehmen aber für uns Grüne in Anspruch, dass es am Ende dieser Legislaturpe­riode eine Neuregelung geben wird, und zwar sowohl was das Wahlrecht als auch was die Parteienfinanzierung betrifft.

Daher: Machen wir das, was hier gefordert ist, nämlich Änderungen für Bund und Län­der! Offenbar scheitert es da aber jetzt mehr an der SPÖ, soweit ich das vernommen habe. Verhandeln wir darüber als Bundesregelung, nehmen wir die Länder mit wie beim Medientransparenzgesetz; machen wir einheitliche Regelungen, die für ganz Ös­terreich gelten sollen, und schauen wir, was da alles hineinkommen soll!

Herr Kollege Kräuter, das Stichwort Medientransparenzgesetz war sehr gut; da sind nämlich nicht alle Punkte umgesetzt worden. Wir von den Grünen haben zum Beispiel gesagt, dass wir eine Verpflichtung für Parteien haben wollen, dass auch sie Publika­tionen zur Gänze veröffentlichen, nämlich dort, wo Finanzierungen hineinspielen. Aber welche Regelung gibt es denn in Bezug auf Medientransparenz? – Unternehmen, die vom Rechnungshof kontrolliert werden, müssen bekannt geben, wo sie Inserate ge­schaltet haben. Wenn Parteien zusätzliche Gelder einnehmen, und zwar von Unter­nehmen, die der Rechnungshof nicht kontrollieren kann, dann scheint das überhaupt nicht auf.

Sie von den Regierungsparteien ÖVP und SPÖ haben verhindert, dass das in das Ge­setz aufgenommen wurde beziehungsweise dass das auch ins Parteiengesetz kommt. – So schaut die Welt aus und nicht umgekehrt! Es ist nach wie vor so, dass Sie dort, wo die Gelder hineinfließen, nicht bereit sind, für Transparenz zu sorgen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen da sehr rasch eine gesetzliche Regelung, und zwar brauchen wir da eine umfassende Regelung, Regelungen, mit denen Umgehungen ausgeschlossen sein wer­den, so unter anderem auch im Bereich von Publikationen.

 


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