Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung / Seite 117

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chen Fotodokumente der Jagden des Herrn Mensdorff-Pouilly. (Der Redner hält Fotos in die Höhe.)

Hier immer fleißig mit dabei neben Kabinettsmitgliedern des Herrn Schüssel, wie Herr Obenaus, immer mittendrin und fröhlich dabei Herr Dr. Michael Fischer, die Fleisch ge­wordene Spendenwaschmaschine in der Österreichischen Volkspartei, meine Damen und Herren, die wir auch noch im Untersuchungsausschuss vorladen werden. (Abg. Grosz: So wie der Gartlehner auch!) Vielleicht kann auch Herr Gartlehner einmal erklä­ren, ob auch er an Jagdveranstaltungen teilgenommen hat oder ob er auch wie sein Kollege mit einem Telekom-Manager joggen war oder was auch immer. – Aber das werden wir alles im Untersuchungsausschuss klären.

Letztlich geht es aber darum, für die Zukunft sicherzustellen, dass so etwas nicht mehr stattfinden kann und dass dieses Einfallstor für Korruption geschlossen wird. Und das ist nun einmal dieses verschärfte Parteienfinanzierungsgesetz. Österreich steht hier unter massiver Kritik auch des Europarates, GRECO wurde mehrmals genannt. Öster­reich ist hier auf Basis des Parteienfinanzierungsgesetzes auf dem Niveau eines Dritte-Welt-Staates, ohne einen Dritte-Welt-Staat hier beleidigen zu wollen, aber das ist eine Tatsache. Und es ist jetzt dringender Handlungsbedarf gegeben.

Und das BZÖ hat hier heute dazu auch einen entsprechenden Antrag vorgelegt, wo ein entscheidender Punkt ist, und der ist ganz zentral, dass natürlich auch sämtliche Vor­feldorganisationen von der Arbeiterkammer über die Gewerkschaft, von der Industriel­lenvereinigung bis zum Bauernbund und von der Wirtschaftskammer bis zur Sozialis­tischen Jugend von diesem verschärften Parteienfinanzierungsgesetz umfasst sein müs­sen.

Wenn das nicht der Fall ist, dann ist dieses Gesetz keine Verschärfung, denn wir wis­sen mittlerweile auch, dass die Vorfeldorganisationen hier eine zentrale, problematische Rolle spielen.

Zweiter Punkt: Es muss diese Transparenz geben, es muss die Offenlegungspflicht ge­ben gegenüber dem Rechnungshof, und es muss auch die Möglichkeit geben, dass es bei Verstößen gegen diese Meldepflicht, gegen die Offenlegungspflicht auch zu Sank­tionen und zu Strafen kommt.

Und wie der Kollege Lopatka schon richtig gesagt hat: Dieses verschärfte Parteienfi­nanzierungsgesetz muss ebenso wie das Medientransparenzgesetz auch für Länder und Gemeinden gelten (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen), denn gera­de die Länder – Niederösterreich wurde genannt, Wien wurde genannt – haben ja auch einen massiven Handlungsbedarf in diesem Bereich.

Zusammengefasst: Wir brauchen strengere Regeln, härtere Strafen und mehr Trans­parenz mit einem verschärften Parteienfinanzierungsgesetz. Dann wird es uns müh­sam, aber doch schrittweise gelingen, das verlorene Vertrauen der Österreicherinnen und Österreicher in die Politik und in alle Parteien wieder zurückzugewinnen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Kopf: Das wird dem BZÖ nicht gelingen!)

17.10

17.10.51

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuss zur Be­richterstattung über den Antrag 945/A(E) der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „gläserne Parteikassen“ eine Frist bis 7. März zu setzen.

Wer für diesen Fristsetzungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist daher abgelehnt.

 


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