Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 75

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Ihrer Betrachtung auf Kärnten, auf Ihren Kollegen Scheuch zu richten, denn ich glaube, da haben Sie genug zu tun. (Der Redner macht seine Ausführungen in hoher Ge­schwindigkeit.)

Und noch etwas: Ich als Abgeordneter in diesem Hause möchte Aufklärung in allen Punkten haben. Unterstellen Sie mir bitte nicht, dass ich gegen Aufklärung bin. – Das zu diesem Punkt. (Abg. Scheibner: Langsamer sprechen! – Der Redner spricht weiter­hin sehr schnell.)

Im Übrigen freue ich mich, dass Sie auch dabei sind.

Ich habe die ehrenvolle Aufgabe, einen Abänderungsantrag einzubringen. (Abg. Grosz: Langsamer!)

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Dr. Peter Wittmann, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen

„Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Der Einleitungssatz in Artikel 1 lautet:“

(Der Redner wird beim Verlesen des Antrages immer schneller.)

„Das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBI. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 1/2012, wird wie folgt geändert:“

(Abg. Strache: Das haben wir jetzt nicht verstanden, darum wiederholen! – Der Red­ner reduziert seine Redegeschwindigkeit nicht. – Abg. Dr. Fichtenbauer – in Richtung Präsidium –: Bitte, zur Geschäftsodnung!)

„2. In Artikel 1 lautet Z 6:“

„6. Art. 151 wird folgender Abs. 49 angefügt:

,(49) Art. 10 Abs. 1 Z 1a und Z 17, Art. 26 Abs. 3 erster Satz, Art. 26a erster Satz und Art. 141 Abs. 3 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. I Nr. xxx/2012 treten mit 1. April 2012 in Kraft; gleichzeitig tritt Art. 10 Abs. 1 Z 18 außer Kraft.‘“

(Der Redner spricht nach wie vor sehr schnell. – Abg. Strache – in Richtung ÖVP –: Ist das jetzt eine Pflanzerei oder ?)

„3. In Artikel 2 wird in § 2 Abs. 2 das Wort ,technische‘ durch das Wort ,technischen‘ ersetzt.“

(Der Redner hält am Tempo seines Vortrages fest. – Abg. Strache: Das ist eine Pflanzerei! – Abg. Scheibner – in Richtung Präsidium –: Herr Präsident, bitte!)

„4. In Artikel 2 wird in § 3 Abs. 1 und 5 Z 3 jeweils nach der Wortfolge ,Art. 5 Abs. 5‘ die Wortfolge ,und Art. 12‘ eingefügt.

5. In Artikel 2 wird in § 3 Abs 3 Z 6 die Zitierung ,§ 2 Abs. 4‘ durch die Zitierung ,Art. 6 Abs. 3 der Verordnung‘ ersetzt.“

(Der Redner hält seinen Vortrag nach wie vor in hoher Geschwindigkeit. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


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