gegeben –: Wenn auf Sport Plus eine Übertragung erfolgt – und jetzt sage ich einmal das Stichwort Tischtennis –, und am Ende der Übertragung steht dann drauf: Mit Unterstützung des Ministeriums für Sport, dann frage ich mich schon, was das für ein öffentlich-rechtlicher Auftrag ist.
Nur zur Erinnerung: Wir haben ein ORF-Gesetz gemacht, in dem wir festgelegt haben, dass die Refundierungen unter anderem an diesen Sportkanal gebunden sind. Und in der Praxis passiert Folgendes: Dass Sport Plus sagt: Wir übertragen schon, aber nur, wenn wir zusätzliche Produktionskostenbeiträge einheben können. Würde man dieses Angebot auch den Privaten machen, dann stellt sich die Frage, ob die nicht vielleicht doch auch mehr übertragen würden.
Ich halte es für absolut illegitim, dass ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit Rundfunkgebühren, mit einem Auftrag für Berichterstattung in einem Drittkanal, in Sport Plus, seine Übertragung davon abhängig macht, dass Produktionskostenbeiträge bezahlt werden. Kollege Zinggl hat im Ausschuss auch berichtet, dass das nicht nur im Sport der Fall ist, sondern auch bei unterschiedlichen Kulturveranstaltungen, dass der ORF als öffentlich-rechtlicher Sender seine Übertragungen nicht von redaktionellen, journalistischen Kriterien abhängig macht, sondern davon, ob er zusätzlich Geld lukrieren kann. Das kann keine Form des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich sein! (Beifall bei den Grünen.)
Es wäre eine Möglichkeit, das im Gesetz auch festzuhalten – dann wird es relativ simpel gehandhabt –, bislang hat es keine Möglichkeit dazu gegeben.
Zum Demokratiepolitischen, das Kollege Fichtenbauer angesprochen hat: Damit hat er völlig recht. Der ursprüngliche Antrag war eine rein redaktionelle Berichtigung des letzten ORF-Gesetzes und hatte mit diesen beiden Punkten überhaupt nichts zu tun. Dann kommt 24 Stunden vorher, ich glaube, zehn Minuten vor der Frist, ein Abänderungsantrag, der – und das ist ja besonders originell –, wie beim ORF-Gesetz beim letzten Mal, wieder von den Interessensverbänden geschrieben worden ist, nämlich von den Privaten und vom ORF.
Dort ist es dann übrigens genau zu der Situation gekommen – siehe Facebook-Aktivitäten, Online-Aktivitäten –, von der wir damals schon gesagt haben: Das wird so nicht halten, der ORF wird das so auslegen, wie er glaubt, und es wird zu einer Entscheidung kommen, wie sie jetzt auch vorliegt. Jetzt hat der Öffentlich-Rechtliche massive Probleme, im Online-Bereich senden zu können beziehungsweise Angebote legen zu können. Ich meine, ein Öffentlich-Rechtlicher ohne ein Online-Angebot ist in diesen Zeiten nicht mehr denkbar. Aber das war vorhersehbar.
Und jetzt sage ich Ihnen, was Sie in diesem Gesetz in der Begründung schreiben. Es redet ja kaum wer dazu, aber der Herr Staatssekretär, nehme ich an, wird sich noch zu Wort melden. (Staatssekretär Dr. Ostermayer verneint.) – Nein? Schade. (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Das ist eine Initiative vom Parlament!) Ach so, das ist die Initiative vom Parlament. – Von dem ORF-Parlament mit dem privaten Parlament, wo die Interessensverbände zuerst geredet haben. Aber die Formulierung lautet quasi, der ORF muss jetzt hergehen und muss sagen: Wir machen ein Angebot, die Privaten können sagen, wir nehmen das Angebot oder nicht! So ist es gedacht. Dann hätte man schreiben können: Es muss nachgewiesen werden. – Das wollte der ORF nicht. Dann haben die Privaten gesagt: Aber irgendeine Form muss es ja geben, weil wie geht das sonst?, und dann hat man folgende Formulierung getroffen:
„Der Begriff der Glaubhaftmachung ist so zu verstehen, dass kein ,voller Beweis‘, sondern die überwiegende Wahrscheinlichkeit gefordert ist.“ (Heiterkeit bei den Grünen.) „Eine bloße Behauptung genügt hierfür nicht. Der Maßstab, wann das Vor-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite