Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 108

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Jetzt kommen wir zur Agraropposition im Parlament, zu den Fraktionen. BZÖ-Bauern: 4 250 €, Freiheitliche Bauernschaft: 4 250 €, Grüne Bäuerinnen und Bauern: 4 250 €. (Ruf bei der FPÖ: Wann?) – Alles im Jahr 2011. (Abg. Eßl: Ja, weil ihr nichts tut! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Doch, Kollege, das stimmt. Dazu gab es eine parlamentarische Anfrage, der Minister hat sie so beantwortet.

Also in Summe: Die Agraropposition in Österreich bekommt aus Ihrem Ressort für Öffentlichkeitsarbeit und Information – und das ist durchaus legitim – 1,24 Prozent, der Bauernbund mehr als 90 Prozent.

Diese Art von Gerechtigkeit, wie Sie sie konstruieren, wie Sie es sich vorstellen, teilen wir nicht. Wenn Sie wo sparen wollen, dann dort, aber nicht bei der Agrarforschung in Österreich. – Danke schön. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

13.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minu­­ten Redezeit. – Bitte.

 


13.41.51

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich komme jetzt wieder zu den Anträgen zurück, die wir heute hier behandeln, und möchte mich auf den Antrag 1810/A(E) des Abgeordneten Huber konzentrieren, der auf die Agrarmarkt Austria ausgerichtet ist.

Von Kollegin Schönpass wurde schon erläutert, welche Aufgaben die Agrarmarkt Austria zu bewältigen hat. Dazu kommt natürlich noch die Entwicklung von Qualitäts­richtlinien. Auch die Förderung des Agrarmarketings hat sie erwähnt und natürlich die gesamte Verwaltung und Abwicklung rund um die Gemeinsame Agrarpolitik.

Ich gebe Herrn Pirklhuber insofern recht, dass natürlich eine praxisbezogene Hand­habung der Kontrollen und der Kontrolltätigkeit vonseiten der AMA erwünscht ist und selbstverständlich auch in diese Richtung weitergearbeitet werden muss. Auch wir stehen dazu, dass eine Entbürokratisierung in diesem Bereich den Bäuerinnen und Bauern sicher entgegenkäme. Wir wissen aber auch, dass es im gesamten Bereich der AMA um öffentliche Gelder geht und dass Kontrolle unbedingt notwendig ist. Wäre es nicht so, dass dementsprechend kontrolliert würde, dann wäre das mit Sicherheit Thema hier im Hohen Haus und es würde vehement eine dementsprechende Kontrolle verlangt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Im Antrag ist auch formuliert, dass eine „jährlich rechtzeitige Kontrolle und Adminis­tration gemäß EU-Gesetzgebung“ gefordert wird. – Genauso ist es ja, sehr geehrte Damen und Herren! Sie alle haben vorhin schon betont, wie intensiv kontrolliert wird. Wenn man sich genau damit auseinandersetzt, dann weiß man, dass die letzte Aus­zahlung der Einheitlichen Betriebsprämie am 21. Dezember 2011 stattgefunden hat, dass 120 500 Betriebe das beantragt haben und die Auszahlung an 1 Prozent der Betriebe zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen konnte, weil eine Betriebsprüfung nicht abgeschlossen war.

Eine frühere Auszahlung wäre auch wegen EU-rechtlicher Vorgaben gar nicht möglich gewesen, da eine Förderungsvoraussetzung besagt, dass die Betriebe bis 31. Dezem­ber kontrolliert werden müssen und danach erst der Prüfbericht erstattet werden kann. Das heißt: Prüfen bis zum Jahresende des jeweiligen Prüfjahres, und danach kann erst tatsächlich an die Auszahlung herangegangen werden. Diese Betriebe werden Ende April ihr Geld bekommen.

Es wird auch noch die Auflösung der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH und die Aufgabenauslagerung in private Agenturen gefordert. (Beifall des Abg. Huber.) Herr Abgeordneter Huber, die AMA ist gesetzlich dazu verpflichtet, Agrarmarketing zu


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