Bestmögliche Unterstützung für die Exekutive dann, wenn es um einen Zwischenfall zwischen der Polizei und einem Verbrecher geht, dass die Politik nicht gleich dem Polizisten einen Misstrauensvorschuss gibt und beginnt, auf ihm herumzuhacken, sondern dass sich die Politik hinter unsere Polizei stellt bis zu dem Punkt, wo vielleicht eine andere Sachlage zeigt, dass es da zu Fehlverhalten gekommen ist. Aber bis zu diesem Punkt verdient die Exekutive seitens der Politik den bestmöglichen Rückhalt, den wir ihr geben können. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben mit dieser Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz eine sehr sensible Frage berührt, und das ist nicht der erste Punkt, sondern ein Glied in einer sehr langen Kette von Ereignissen, die zu massiven Diskussionen über Grund-, Freiheits- und Bürgerrechte geführt haben.
Das Erste war die Vorratsdatenspeicherung, wo seitens der SPÖ der Vorsitzende des Datenschutzrates Maier sogar der Abstimmung ferngeblieben ist, weil er ein schlechtes Gewissen hatte und da nicht zustimmen konnte oder wollte – wie auch immer.
Ich darf nur daran erinnern, dass damals mit einer ähnlichen Argumentation wie heute versucht wurde, uns zu verklickern, dass wir gegen Terrorismus und Kinderschänder bestmöglich vorzugehen haben. Ja, das stimmt schon, keine Frage. Es ist auch Grundkonsens in der Gesellschaft und mit Sicherheit auch in der Politik, gegen Terrorismus, Terrorismusgefahr und Kinderschänder bestmöglich vorzugehen.
Aber – und jetzt bin ich beim Aber – wenn Sie die Telekombetreiber nicht nur in Österreich, sondern quer durch Europa verpflichten, die Kommunikationsdaten, die Telefondaten, die SMS-Daten, die Internetdaten von jedem Bürger über sechs Monate hinweg zu speichern und zu dokumentieren, dann erwischen Sie einen mit Sicherheit nicht, und das sind die, die möglicherweise Terrorismusabsichten haben und die möglicherweise in Kinderschändernetzwerken behaftet sind.
Glauben Sie denn wirklich, dass jemand, der etwa ein Jihadist ist, jemand, der ein radikalislamistischer Terrorist ist, zu A1, zu T-Mobile, zu Orange, 3 oder wohin auch immer geht, seinen Ausweis hinlegt und dann beginnt, mit seiner Identifikation herumzusurfen, staatsfeindliche Aktivitäten zu setzen oder sich in irgendwelchen Kinderpornographienetzwerken herumzutreiben? Mitnichten! Der wird eine Wertkarte nehmen, mit dieser telefonieren oder mit einer Wertkarte im Internet herumsurfen.
Wen Sie aufgrund einer Vorratsdatenspeicherung erwischen werden, das ist mit Sicherheit nicht diese Person, sondern Sie archivieren und dokumentieren das Telekommunikationsverhalten jedes Österreichers, das sechs Monate zurückgeht. Das ist unanständig! Das hat nichts mit Grund- und Freiheitsrechten zu tun. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben das SWIFT-Abkommen, das nach einigem Widerstand dann doch den Weg durch das Europäische Parlament gefunden hat. Mit diesem SWIFT-Abkommen wird es den Vereinigten Staaten möglich gemacht, dort, wo Verdachtsmomente sind oder welche konstruiert werden, wo Kontobewegungen über den Teich in die Vereinigten Staaten gehen, Daten zu speichern. Ich sage, das ist nicht in Ordnung, zumal auch die Möglichkeiten der Betroffenen, sich dagegen zu wehren, gegen null gehen.
Wir haben in wenigen Wochen die Fluggastrichtlinie im Europäischen Parlament zur Beschlussfassung, wo es ebenfalls ganz massive Bedenken aus grund- und freiheitsrechtlicher Sicht gibt. Diese Fluggastrichtlinie, wo wieder Daten an die Europäische Union übermittelt werden sollen, gipfelt darin, dass im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments mittlerweile auch über innerstaatlichen Flugverkehr die Beratungen erfolgen und die Vorlage bereits zur Debatte steht.
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