Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 121

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Jetzt haben wir das Sicherheitspolizeigesetz mit dem Titel der erweiterten Gefahren­erforschung, wo es der Behörde möglich gemacht wird, gegen jedermann, wo Ver­dachts­momente entstehen oder diese vielleicht konstruiert werden, Ermittlungen einzuleiten, wo es der Behörde ermöglicht wird, Standortdaten über das Handy zu ermitteln, aber nicht nur gegen diese Personen, wo Ermittlungen stattfinden oder diese Begründungen konstruiert wurden, um in weiterer Folge Observationen zu tätigen, sondern es kann damit auch das begleitende Umfeld erfasst werden.

Ich sage, dass sich für jeden Journalisten, für jeden auch im Investigativbereich tätigen Oppositionspolitiker, für jeden kritischen Blogger sehr rasch eine Situation ergeben kann, wo die Behörde anfängt zu schnüffeln, ein Rechtsschutzbeauftragter, der aus meiner Sicht völlig unzureichend ausgestattet ist, das abnickt, in weiterer Konsequenz die Untersuchten nicht informiert werden. Das ist für mich der zentrale Punkt und auch die Sorge des Rechtsanwaltskammertages, die Sorge der Journalistengewerkschaft, dass hier Observationen stattfinden können und derjenige, der observiert wurde, im Nachhinein nicht einmal darüber informiert wird. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir bewegen uns in einer Europäischen Union, die aus Ländern zusammengesetzt ist, die eigentlich auf den Prinzipien Freiheit, Menschenrechte, aber auch Bürgerrechte beruhen, und die dort ihre Stärken hat, und in einer Union, wo zurzeit genau diese Bereiche immer mehr unter die Räder kommen, nicht nur in Österreich. Wir vollziehen das nach, was in Brüssel gemacht wird und dann hier durch die Regierungsfraktionen leider allzu oft abgenickt wird. Das ist ein Europa, das sich auch immer mehr vom Menschen entfernt.

Ich behaupte, ein Staat und eine Europäische Union müssen Vertrauen in ihre Bevöl­kerung haben. In Österreich sollten die Regierung und das Innenressort auch aus­reichend Vertrauen in die Bevölkerung haben, ohne mit der Archivierung der Tele­kommunikationsdaten, der Internetdaten, SMS oder hier auch der Möglichkeit einer erweiterten Gefahrenerforschung einer politischen Überwachungsbehörde wie dem BVT die Möglichkeit einzuräumen, gegen jedermann Ermittlungen einzuleiten. Und das kann auch jeden von Ihnen von den Oppositionsparteien betreffen.

Man braucht nur in Ihrem Umfeld einen Verdacht zu konstruieren, und schon sind Sie mit Ihrem Handy mit im Überwachungsraster drinnen. Informiert werden Sie im Nach­hinein von niemandem. Das, was die Journalistengewerkschaft, das, was der Öster­reichische Rechtsanwaltskammertag, und das, was viele Grund- und Freiheitsrechtler fordern, ist nicht mehr und nicht weniger, als den Status quo der jetzigen Möglichkeiten noch einmal zu evaluieren, gegebenenfalls im Bereich des Rechtsschutzes nachzu­justieren und auch verpflichtend mit hineinzunehmen, dass Observierte im Nachhinein informiert werden. Das ist genau das Argumentationsgerüst, mit dem ich Sie aufseiten der Regierungsfraktionen ersuche, das vielleicht noch einmal zu überdenken, heute auf die Bremse zu steigen, eine Überwachungsbremse, wenn Sie so wollen, zu installieren und den Grund- und Freiheitsrechten in diesem Staat den Vorzug zu geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.25.37

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Bevor ich auf die Ausführungen meines Vorredners eingehe, bringe ich folgenden Antrag ein:

 


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