Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 130

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Einige sind natürlich nicht berücksichtigt worden, denn wenn man ein Sicherheits­polizeigesetz verändert, dann muss klar sein, dass es auch Eingriffe geben wird.

Wir dürfen aber nicht vergessen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass bis zum Jahr 1993 die Exekutive diese wichtige, aber auch sehr schwierige und komplizierte Vorfeldarbeit immer nur auf Überleitungsbestimmungen aufgebaut hat, auf verfassungsrechtlichen Überleitungsbestimmungen, die 50 oder 60 Jahre alt waren, und kein Regulativ dafür gehabt hat, wie die polizeiliche Arbeit organisiert und strukturiert werden kann. Daher ist es 1993 zum Sicherheitspolizeigesetz gekommen.

Aber letztendlich muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass gerade das Sicher­heitspolizeigesetz ein Gesetz ist, das in hohem Maße den Wandel der Gesellschaft und der Kriminalität widerspiegelt und deshalb auch sehr oft verändert und evaluiert werden muss, denn es muss den Gegebenheiten Rechnung getragen werden.

Man merkt das einfach bei den vielen Novellierungen, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, weil wir auch unsere Verantwortung dahin gehend wahrnehmen sollen, den Bürgerinnen und Bürgern nicht Angst zu machen, dass sie aufgrund eines derartigen Gesetzes bespitzelt werden oder noch irgendetwas anderes passiert, sondern ihnen klar zu machen, dass dieses Gesetz geschaffen wird, um sie zu schützen. Und das ist für das Parlament und auch für uns eine sehr wesentliche Aufgabe. Wir sind gefordert, das hier auch entsprechend zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es geht hier nicht um Stammtischreden, es geht hier nicht um – das war zum Beispiel im Begutachtungsverfahren ein Thema – die Einschränkung der Redaktionsarbeit der einzelnen Zeitungen, sondern es geht letztlich darum, dieser weitreichenden Facette und Weiterentwicklung der Dimension des internationalen Terrorismus auch Paroli bieten zu können.

Ich stimme mit dem Abgeordneten Steinhauser überein, der sagt, man wird gewisse Fälle nicht verhindern können. – Ja, das ist richtig, man wird sie nicht verhindern können. Aber in vielen und auch wesentlichen Bereichen ist die Vorfeldarbeit sehr wichtig, um solche Fälle zu verhindern. Und das wird auch gelingen.

Ich darf gerade an den Fall Franz Fuchs erinnern. Franz Fuchs war so ein spezieller Fall, wo es damals, als es um die Rasterfahndung ging, große Diskussionen gegeben hat und die wenigsten wahrscheinlich nach dem damaligen Stand gerne einer Rasterfahndung zugestimmt hätten. Aber letztendlich ist es mit der Rasterfahndung auch gelungen, den Täter Franz Fuchs dingfest zu machen.

Das heißt, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben darauf geachtet, auch zuletzt noch mit den Ausschussfeststellungen, wirklich in allen Bereichen nachzu­bessern, wo es wichtig war, und dafür Sorge zu tragen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger keine Sorgen machen müssen.

Und gerade der Rechtsschutzbeauftrage des Innenministeriums ist ein Thema, das immer wieder angesprochen wird. Auch da gebe ich noch einmal zu bedenken: Das ist eine Instanz, die im Unterausschuss über diese Ermittlungsmaßnahme detailliert zu berichten hat. Damit ist parlamentarische Kontrolle gegeben. Damit ist sichergestellt, dass auch das Parlament, das Hohe Haus in Kenntnis gesetzt wird und dass wir entsprechend handeln werden, wenn wir die Meinung vertreten, dass eben nicht ordnungsgemäß gehandelt wurde.

 


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