Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 131

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Daher darf ich noch einmal darum bitten, das zu überdenken, und auch noch einmal Ihre Zustimmung einfordern. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­thaler. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.47.18

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege von der SPÖ, Herr Bürgermeister! (Abg. Fazekas: Fazekas!) – Ich weiß eh, ich spreche Sie ja mit dem Amtstitel an.

Herr Bürgermeister Fazekas, Sie können es noch so oft wiederholen und sagen, es hat sich vom Beginn bis zum Ende so viel verändert, es wurde so viel entschärft. (Abg. Fazekas: Ist das richtig oder nicht?) – Ich habe es da. Ich zeige es Ihnen gerne noch einmal. Ich habe hier den Ministerialentwurf, dann die Regierungsvorlage und zuletzt den zu beschließenden Ausschussbericht. (Der Redner hält die genannten Unterlagen in die Höhe.) In allen drei Unterlagen ist dieser berühmte § 21 Abs. 3 völlig unver­ändert. Da haben Sie überhaupt nichts geändert!

Und das ist der zentrale Punkt der Kritik. Das ist der zentrale Punkt der Kritik! (Zwi­schenruf des Abg. Fazekas.) Dieser Paragraph macht es nämlich möglich, dass Menschen, die nicht einmal eine Straftat im Sinn haben, sondern sich nur auffällig bewegen, vielleicht auch eine politische, religiös bedingte Äußerung machen, dass diese Menschen, wenn es darauf ankommt, ins Fadenkreuz der Ermittler kommen können. Und das lehnen wir ab, Herr Abgeordneter. (Beifall beim BZÖ.)

Das betrifft eh immer die Gleichen. Das betrifft eben nichtstromlinienförmige Menschen in diesem Land, Oppositionelle, Journalisten, Menschen, die sich vielleicht gegen die Politik der Regierung aussprechen. Die sind relativ rasch in dieser sogenannten erweiterten Gefahrenforschung.

Das ist ja recht interessant. Das wird so harmlos „erweiterte Gefahrenforschung“ genannt. Aber was sich dahinter verbirgt, welche Fratze des Überwachungsstaates und der staatlich legitimierten Spitzelei, das wird ja nicht dazugesagt.

Was ist denn diese erweiterte Gefahrenforschung? – Observierung, Handy-Über­wachung, Analyse und Auswertung personenbezogener Daten bis hin auch letztlich zu besonderen Ermittlungsmethoden. Und das alles künftig ohne jegliche richterliche Genehmigung. Es braucht keine richterliche Genehmigung mehr. (Abg. Grosz: Das ist ein Irrsinn!)

Wenn einem Ermittler die Nase vom Gerald Grosz nicht gefällt und er meint, der habe einmal irgendetwas gesagt, dann darf er diese Ermittlungsschritte setzen. – Und das kann nicht sein. Das ist gegen den Rechtsstaat, das ist eine Aushöhlung der Bürgerrechte, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das kann es nicht sein, Sie machen hier Tür und Tor auf. (Beifall beim BZÖ.)

Herr Kollege Kößl, Sie stellen sich hier heraus und werfen der Opposition vor – was haben Sie gesagt? –, das wäre eine hysterische Darstellung, die wir hier machen.

Nicht wir, Herr Kollege Kößl! Es hat ein Hearing hier im Parlament gegeben, wo durch die Bank alle Experten massive Kritik geübt haben, ganz massive Kritik geübt haben. Es gibt Stellungnahmen der Bundesarbeitskammer. (Abg. Kößl: Das stimmt ja nicht!)


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