Wissen Sie, was die Bundesarbeitskammer gesagt hat? – Dass die Grundsätze eines liberalen Rechtsstaates mit dieser Gesetzesvorlage in Gefahr sind. (Abg. Fazekas: Das ist abgeändert worden!) Die Rechtsanwaltskammer warnt. Die Journalisten warnen.
Darf ich Ihnen das zitieren, was etwa die Bundesarbeitskammer sagt? – Und das ist nicht abgeändert worden, die steht bis heute dazu. – Die Bundesarbeitskammer sagt in ihrer Stellungnahme:
„Die vorgeschlagene Regelung“ – und sie bezieht sich ganz genau auf § 21 Abs. 3 – „würde sich daher gegen Einzelpersonen richten, die in irgendeiner Weise ,auffällig‘ geworden sind, ohne sich aber ,kriminell‘ zu betätigen. Die Bestimmungen könnten so ausgelegt werden, dass bereits ,harmlose‘ Äußerungen die erweiterte Gefahrenforschung rechtfertigen.“
Ich sage Ihnen etwas: Wenn irgendein Bürger, irgendeiner, der eine Wut auf diese Regierung hat, und zwar zu Recht, an seinem Stammtisch im Wirtshaus sitzt und dort sagt, ich bin eigentlich der Meinung, dieser Bundeskanzler gehört endlich weg – Klammer auf: denkt sich dabei, durch demokratische Wahlen, sagt es aber nicht dazu –, dann wäre er bereits ein Fall für die erweiterte Gefahrenforschung, kann observiert werden, das Handy kann abgehört werden, er kann bespitzelt werden. Das ist doch ein Skandal, den Sie hier heute beschließen! Das hat mit Demokratie nichts zu tun. (Beifall beim BZÖ, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Tadler.)
Nicht wir, die Opposition allein, auch die Journalisten sagen das. Ich kann Ihnen tonnenweise Kritik von Journalisten zitieren, etwa der Journalistengewerkschaft, die natürlich hier in die Ziehung kommt, weil ja nicht nur Menschen, die sich öffentlich kritisch äußern, vielleicht aufgrund irgendeiner Äußerung Gefahr laufen kriminalisiert zu werden, sondern es geht im 2. Absatz – und das ist ja besonders perfide – auch darum, dass jemand Opfer von erweiterter Gefahrenforschung werden kann, der sich schriftlich oder über Computer auch nur Informationen darüber beschafft.
Das sind alle Journalisten in diesem Land. Alle Journalisten werden kriminalisiert. Daher sagt auch der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft im „Standard“ am 27. Jänner – so lange ist das noch nicht her – ganz klar:
„Die ins Auge gefassten Änderungen treffen unseren Berufsstand ins Mark.“ – Den Berufsstand der Journalisten.
Ich zitiere weiter – Bauer sagt –:
„,Es liegt in der Natur des Journalistenberufs, sich beim Recherchieren, etwa über politisch radikale Gruppen, gegebenenfalls auch über Strafbares in Kenntnis zu setzen. Das tut man als Einzelperson – und könnte laut SPG-Novelle, ins Fadenkreuz des Verfassungsschutzes geraten.‘ – mit Observierungsmaßnahmen
Die Gefahr der Einschränkung journalistischer Freiheit“ ist durch diese Novelle gegeben. „Diese Novelle schürt ein Klima der Furcht“, sagen auch „Reporter ohne Grenzen“, sagen Journalistengruppen.
Wenn Sie schon uns nicht glauben, dann nehmen Sie diese Menschen wahr, die um ihre Arbeit in diesem Land fürchten und sich nicht mehr trauen, Dinge aufzudecken. Das ist nämlich auch eine Auswirkung dieses Gesetzes, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
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