Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 129

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst eine Regierungs­vorlage vorzulegen, die die Umsetzung der folgenden Maßnahmen zur Verbesserung des Rechtsschutzes im Sicherheitspolizeigesetz beinhaltet:

Der Rechtsschutz im SPG soll künftig nach drei Prinzipien organisiert werden:

Verdeckte Verteidigung durch einen Anwalt bei Abwesenheit des Betroffenen

Richterliche Entscheidung

Verständigung der Betroffenen nach Beendigung der Überwachung

Dem Zivilrechtsprinzip des § 270 ABGB folgend, wonach für Abwesende ein Kurator zu bestellen ist, der für die Wahrung der Rechte Sorge zu tragen hat, wenn es ansonsten keine Möglichkeit gibt, die es dem Abwesenden ermöglichen, seine Interessen selbst zu vertreten, sollen auch im Bereich des Sicherheitspolizeigesetzes Rechtsanwälte die Rechte eines von einer heimlichen Überwachung betroffenen wahrnehmen.

Die zu bestellenden Rechtsanwälte hätten die Möglichkeit, Beschwerde- und Ein­spruchsrechte des Betroffenen in einem Verfahrensstadium wahrzunehmen, in welchem bis auf die beauftragende Strafverfolgungs- oder Sicherheitsbehörden und dem Verteidiger niemand über das Verfahren informiert ist („Verdeckte Verteidigung“). Diese Verdeckte Verteidigung soll als Gegengewicht zu den Formen der heimlichen (verdeckten) Ermittlung gesehen werden. Nach vollständiger Umsetzung des Systems der Verdeckten Verteidigung soll es das bisherige Rechtsschutzsystem, des Rechts­schutzbeauftragten des Innenministeriums, ersetzen.

Das System der verdeckten Verteidigung soll in das System der eben in Entstehung begriffenen Verwaltungsgerichte integriert werden und eine richterliche Entscheidung sicherstellen. Im Bereich der Sicherheitspolizei sollen die künftigen Verwaltungs­gerichte der Länder über die Rechtsmittel der verdeckten Verteidiger entscheiden. Schluss­endlich soll nach Verständigung des Betroffenen auch der Rechtsweg zum Verfassungs- und allenfalls zum Verwaltungsgerichtshof offen stehen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.42.44

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht sollte man auch den Zuhörerinnen und Zuhörern am Anfang mitteilen, dass trotz aller berechtigter Kritik, die heute gekommen ist, für mich teilweise unverständlich, auch festzuhalten ist, dass das, was letztendlich heute beschlossen werden soll, fast nicht mehr erkennbar ist und mit dem, was als Regierungsvorlage eingebracht worden ist, nicht mehr übereinstimmt. (Abg. Ing. Westenthaler: Das stimmt doch nicht! Das ist nicht wahr! 21/3! Es ist überhaupt nichts geändert worden!)

Das ist richtig, Herr Abgeordneter Westenthaler, wir haben sehr viele Aspekte einge­arbeitet und haben es uns gerade in dieser sehr essentiellen und wichtigen Frage, die wir heute auch aufwerfen, überhaupt nicht leicht gemacht. Im Gegenteil! Es sind all diese Dinge, die in das Begutachtungsverfahren eingeflossen sind, auch in hohem Maße berücksichtigt worden.

 


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