sein könnte, dass wir teilweise eine gebirgsähnliche Region sind und dass dort das Netz insgesamt relativ teuer ist?
Auf die anderen Probleme, die Sie als Marktwirtschaftler mit der Sonderdividende anführen, komme ich noch zu sprechen, denn das ist wirklich besonders peinlich für einen Vertreter einer politischen Partei, der für Marktwirtschaft eintritt und damit auch, nehme ich an, bestimmte Kenntnisse in Aktienrecht haben sollte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wir kommen gleich zu jenem Punkt, den ich von Ihnen, aber leider teilweise auch von Vertretern der Freiheitlichen Partei immer wieder höre: Sie müssen jetzt die Preise amtlich regeln! Die internationale Entwicklung ist wurscht. Regeln Sie das in Österreich amtlich, setzen Sie die Preise fest! Irgendjemand hat mir sogar mit einer Anzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft gedroht.
Jetzt schauen Sie sich das einmal an! Erstens einmal haben wir dieses Instrument in der Nachkriegszeit eingesetzt, weil die Nachfrage abgedeckt und die Verteilung entsprechend erfolgen musste. Aber lesen Sie – das kann man jedem zumuten – einfach einmal das Preisgesetz! (Abg. Bucher: Luxemburger Modell!) – Sie und andere fordern immer, jetzt gerade haben Sie es wieder gesagt, die amtliche Preisfestlegung. (Abg. Bucher: Luxemburger Modell, habe ich Ihnen gesagt!)
§ 5a Preisgesetz sagt Folgendes: „(1) Besteht bei Erdöl und seinen Derivaten auf Grund bestimmter, belegbarer Tatsachen Grund zur Annahme, daß der von einem oder mehreren Unternehmen dafür geforderte Preis oder eine vorgenommene Preiserhöhung“ – jetzt kommt es! – „die internationale Preisentwicklung in einem ungewöhnlichen Maße übersteigt, hat der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten von Amts wegen zu untersuchen, ob der geforderte Preis oder die vorgenommene Preiserhöhung auf eine ungerechtfertigte Preispolitik eines oder mehrerer Unternehmen zurückzuführen ist.“
Weiter heißt es im zweiten Absatz: Ist die ungerechtfertigte Preispolitik festgestellt, hat er für die Dauer von sechs Monaten einen Amtspreis, also einen amtlich geregelten Preis festzulegen. – Zitatende.
Ich sage Ihnen, das ist ganz einfach, diese Geschichte. Vergleichen Sie einfach mit den anderen Ländern – wir machen das von Amts wegen mit der Bundeswettbewerbsbehörde –, und wenn Sie feststellen, dass irgendwo die Preiskonstellation günstiger ist, können wir über diese Geschichte reden! Können Sie das nicht, dann schweigen Sie, ersparen Sie uns diese Vorschläge, denn sie sind eigentlich nicht sehr praxisrelevant. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kopf: Gesetzwidrig!)
Herr Kollege Bucher, kommen wir zu den Vorschlägen, die Sie genannt haben! Einen haben Sie als bescheiden bezeichnet, bei den anderen würde ich, ehrlich gesagt, auch überlegen, ob sie so machbar sind.
Punkt 1: Rücknahme der Steuererhöhung? – Ehrlich gesagt haben wir im Unterschied zu anderen Ländern jetzt keine Steuererhöhung machen müssen beim Sparpaket. Das ist nicht vorgesehen. (Abg. Scheibner: Weil wir sie eh schon haben!) Ich habe Ihnen schon dargelegt, dass wir seit 2007 die Mineralölsteuer nicht angehoben haben. Wir haben das marginal gemacht. (Abg. Bucher: Was haben Sie?) Ich muss Ihnen auf der anderen Seite aber auch sagen, nach der Krise (Abg. Bucher: 2011 haben Sie sie das letzte Mal angehoben!) – um 5 Cent und 4 Cent – oder auch in der Krise haben Sie sich auch keine Sorgen gemacht, dass die Mehrwertsteuereinnahmen nicht wie budgetiert festzuschreiben waren, sondern zurückgegangen sind. Genau das Gleiche gilt für die Mineralölsteuer. Der Verbrauch war niedriger – die Mineralölsteuer ist verbrauchsbezogen –, daher war auch die Entwicklung niedriger. Sie haben da auch
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