Sie ist 60 Jahre geworden, das gönnen wir ihr von Herzen, und ihr Jüngerkreis hat am 2. Juni 2010 ein Fest am „Zauberberg“ ausgerichtet. Was es mit dem Fest und der Ausrichtung und der Inanspruchnahme von Mitteln auf sich hat, wird mein Freund und Kollege Rosenkranz noch näher erläutern.
Ein wesentlicher Punkt dieses Festes am „Zauberberg“ fand, in einer Zeile der Einladung, unsere besondere Aufmerksamkeit. Diese lautet: „Bitte keine Geschenke oder Gutscheine mitbringen! Das Geburtstagskind hat sich einen ‚Nitsch‘ gekauft – und der war sehr teuer “
Daraufhin haben wir gefragt, ob das nicht bitte sehr eine Einforderung von Geldgeschenken ist, und der Landesschulrat von Niederösterreich erklärt Ihnen – und das kommt in Ihrer Anfragebeantwortung zum Ausdruck –:
„Aus den dem Landesschulrat für Niederösterreich vorliegenden Unterlagen kann keine Einforderung von Geldgeschenken erkannt werden.“
Also bitte, ich würde sagen, wir zahlen alle zusammen, ein freies Ticket von Krems oder St. Pölten hierher zum Untersuchungsausschuss, der sich mit Korruption beschäftigt, kann nicht so teuer sein, denn wir unterhalten uns über die Telekom, wir haben 200 000 Mails, die im Besitz von „NEWS“ sind, wir haben eine gigantische Liste an Vorgängen rund um Geldgeschenk hin, Einforderung her, Zahlung dort, und das soll keine Einforderung von Geldgeschenken sein?!
Ich habe vorsichtshalber den Kodex über Strafrecht mitgebracht. Wir können jetzt zu lesen beginnen, es beginnt ab § 304 Bestechlichkeit, § 305 Vorteilsannahme, § 306 Vorbereitung zur Bestechlichkeit und Vorteilsannahme, § 307 Bestechung selber, § 307a Vorteilszuwendung, dann Vorbereitung der Bestechung § 307b, und so weiter. Bei tätiger Reue sind wir leider nicht angekommen.
So, jetzt können wir uns aussuchen, aus welchem Blumenbouquet wir den Zauber winden. „Wir winden dir den Jungfernkranz“, heißt es in der Oper, aber der Jungfernkranz ist von elenden Disteln gekennzeichnet.
Die Antwort, die Sie in Ihrer Antwort wiedergeben, kommt aus der Ecke des Herrn Präsidenten Helm, Präsident des Landesschulrates von Niederösterreich. In der Person des Präsidenten Helm manifestiert sich die fleischgewordene Unfähigkeit, die Verweigerung der ordnungsgemäßen Dienstaufsicht und das Zudecken einer handfesten Niedertracht, die in der Person der Frau Ronniger seit Jahr und Tag auffällig ist.
Diese Dame ist nicht irgendeine, die ihren Dienst verrichtet, sondern sie ist eine sattsam bekannte Abmischung aus Sadismus und Rechtsbrecherei – da könnten wir noch einige Vokabeln hinzufügen. Das alles ist ein Amalgam, wahrscheinlich auch ihre persönliche Unfähigkeit, denn schwache Personen pflegen ja ihren Dienst dadurch zu verrichten, dass sie gegen Untergebene treten, hinhauen. Das ist genau das „Qualitätsmerkmal“ solcher Leute.
In einer Klage, die deswegen eingebracht worden ist, weil sie die Frau Dr. Evelyn Mayer durch Jahre hindurch auf das Mieseste behandelt hat und wo auf 35 Seiten einer Schadenersatzklage gegen die Republik Österreich Schadenersatz wegen Verletzung der Dienstaufsicht und der gesetzestreuen Verwaltungshandlung zu Recht begehrt wird, können Sie eine Prosa nachlesen, die von einer Abmischung aus Staunen und Widerwillen, dass so etwas in der österreichischen Schulverwaltung passieren kann, getragen wird.
Der Gipfelpunkt der Abneigung, die sich auf Dr. Evelyn Mayer konzentriert hat, bestand im Kern – neben vielen, vielen, vielen Einzelheiten – darin, dass sich Frau Dr. Mayer geweigert hat, Protokolle von Besprechungen im autonomen Schulausschuss zu
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