Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 210

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schicken, samt personenbezogenen Daten, und zwar immer dann, wenn es die wollen. Das ist der viel größere Skandal. Viele Kollegen, vor allem Kollege Herbert, aber auch Kollege Steinhauser, haben es schon gesagt: Der Graubereich und der Missbrauchs­bereich, der hier geöffnet wird, ist wirklich beachtlich. Das im Konnex mit dem, was wir beim vorigen Tagesordnungspunkt unter Missbrauch besprochen haben, wo eben auch Menschen sehr leicht ins Fadenkreuz der Ermittlungen kommen können, die gar nichts dafür können. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass Sie jetzt hergehen und zum Beispiel auch auf die religiöse Einstellung abzielen, auf die politische Einstellung, auf das Sexualleben, auf die Gesundheit. All das schließt dieses Abkommen nicht aus. Es wird nicht ausgeschlossen, sondern es wird eigentlich sehr nebulos darüber gesprochen, wie solche Daten eingesetzt werden.

Und jetzt kommt der Gipfel, und das war für mich sehr beachtlich: Der Gipfel ist eigentlich der, dass das Innenministerium offiziell gar nicht weiß, ob solche Daten überhaupt gespeichert und erhoben worden sind oder nicht. Das hat uns nämlich die Frau Innenministerin im Ausschuss erzählt. Die hat uns gesagt, wir können euch nicht sagen, ob diese Daten gespeichert sind, politische Einstellung, Sexualleben, Gesund­heit, denn wir wissen selber nicht, ob wir die gespeichert haben.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten, Frau Ministerin, entweder Sie sind sehr blauäugig und naiv und wollen uns wirklich weismachen, dass es diese Daten nicht gibt. Okay, dann sind Sie von jeder Kritik ausgenommen. Oder Sie sagen und das Innenministerium sagt hier bewusst die Unwahrheit und vernebelt das, was eigentlich Sache ist, nämlich dass es sehr wohl Datensätze gibt.

Kollege Steinhauser hat eine Anfrage – und in diesem Fall bin ich dem Herrn Kollegen Steinhauser sehr dankbar, ich wundere mich, dass er heute gar nicht darauf Bezug genommen hat – eingebracht. Er wollte nämlich wissen, sehr gescheit, welche Datensätze eigentlich beim Verfassungsschutz so gespeichert sind, wie viele und warum.

Antwort – sehr lapidar –: „Eine Beantwortung dieser Fragen kann auf Grund des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen.“

Also was jetzt? Gibt es keine Daten? – Dann kann es aber auch keinen hohen Verwaltungsaufwand geben. Oder gibt es schon so viele Daten, dass sie gar nicht zur Verfügung gestellt werden können, weil Sie sich selbst im Dickicht dieser gespeicher­ten und gesammelten personenbezogenen Daten von Bürgern eigentlich nicht mehr auskennen?

Und das ist im Konnex mit diesem Abkommen mit den USA besonders bedauerlich, denn wenn es so sein sollte, dass Sie die Daten ohnehin nicht haben, dann hätten Sie das den Amerikanern ja sagen können. Dann hätten Sie sagen können: Freunde, das können wir gar nicht hineinschreiben, denn bei uns wird das ja nicht gespeichert. Daher können wir sie auch nicht zur Verfügung stellen. Aber es steht explizit, expressis verbis im Abkommen drinnen. Und das verstehen wir nicht, auch alle anderen Kritikpunkte nicht. Was die Schwere der Tat und die Strafe von einem Jahr betrifft, muss ich sagen, welche Delikte da darunter fallen, wissen Sie auch. Es besteht da ein Unterschied zwischen Amerika und Österreich. Auch die Datenschutzkultur ist in Amerika eigentlich generell eine gänzlich andere als in Österreich, wobei man festhalten muss, dass sie auch in Österreich mittlerweile immer mehr Schaden erleidet. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

19.15


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Frau Bundesministerin Mag. Mikl-Leitner gemeldet. – Bitte.

 


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