Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 211

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19.15.07

Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Herr Präsident! Ge­schätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Bei aller Kritik muss ich sagen, dass wir hier einen richtigen Schritt in Richtung bessere Zusammenarbeit zwischen Österreich und den USA setzen, wenn es um die Verhinderung und Bekämpfung von Terrorismus und schweren Straftaten geht.

Datenaustausch ist immer eine sensible Materie, aber selbstverständlich gilt hier der Datenaustausch auf beiden Ebenen, das heißt gegenseitiger Datenaustausch. Sie alle wissen, dass ich einen Grundsatz habe: Wer Datenaustausch sagt, muss auch Datenschutz sagen! Und deswegen war es uns bei den Verhandlungen auch so wichtig, dass vor allem ein Schwerpunkt auf dem Datenschutz liegt. Und dass uns das gelungen ist, zeigt das Abkommen, denn mehr als die Hälfte des Abkommens beschäftigt sich ausschließlich mit dem Datenschutz. Und dass hier gut verhandelt worden ist, wurde auch vom Datenschutzrat ganz klar bestätigt.

Selbstverständlich ist uns auch der Rechtsschutz der Betroffenen wichtig, das heißt, die können sich an die Datenschutzkommission wenden.

Angesprochen wurde heute schon ein Spezifikum, eine ganz besondere Sache, nämlich die Kündigungsklausel. Wir in Österreich sind die Einzigen, die eine Kündi­gungsklausel durchsetzen konnten, die das auch hier im Abkommen festgeschrieben haben. Das können wir, wie ich meine, im wahrsten Sinne des Wortes als Erfolg ansehen.

Genauso wichtig war es uns, dass wir den Anwendungsbereich ganz klar eingrenzen und dass wir selbstverständlich hier auch nach dem Prinzip der Einzelabfrage vorgehen. Das heißt, es gibt keine globalen allgemeinen Massenabfragen, sondern eine Abfrage gibt es selbstverständlich nur im Einzelfall ganz nach dem Prinzip Treffer oder Nicht-Treffer, wo dann Österreich entscheidet, welche Daten und in welchem Umfang diese Daten letztendlich auch an die USA weitergegeben werden.

Ganz entscheidend ist natürlich auch die Kontrolle, welche Daten weitergegeben werden, und auch diese Kontrolle obliegt dem Datenschutzrat.

Selbstverständlich gilt es jetzt noch weitere Schritte zu setzen, nämlich die Durch­führungsvereinbarung. Wir werden diesbezüglich selbstverständlich die Datenschutz­kom­mission permanent informieren. Und selbstverständlich liegt es in unserer Verant­wortung, auch dem Nationalrat und dem Datenschutzrat jährlich zu berichten, was bezüglich dieses Abkommens geschehen ist, das heißt über die Anwendung dieses Abkommens, darüber, wie oft letztendlich Daten ausgetauscht wurden.

In Summe können wir bei aller Kritik sagen: Wir haben gut verhandelt, wir haben ein Abkommen wie kein anderer Staat erzielt. Wir haben wirklich dafür Sorge getragen, dass dem Prinzip des Datenschutzes und dem Rechtsschutz Rechnung getragen wird. Und ich bin fest davon überzeugt, dass gerade unser Abkommen eine gute Grundlage für weitere Verhandlungen auf europäischer Ebene ist. (Beifall bei der ÖVP.)

19.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hornek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.18.27

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kollegen und Kolleginnen Abgeordnete! Hohes Haus! Die Ereignisse der letzten Jahre in den Bereichen der grenzüberschreitenden Kriminalität und des internationalen Terrorismus führen zwangsläufig dazu, dass auf internationaler Ebene im Polizei- und Justizbereich markant und intensiv zusammengearbeitet werden


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