Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 221

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Das reiht sich ein in eine ganz normale Reihe, die es schon seit 40 Jahren, kann man beinahe sagen, gibt: von einem Skandal und einem Bankendesaster zum anderen. Ich will das jetzt gar nicht im Detail aufzählen, sondern ich rufe nur in Erinnerung: BAWAG, Kommunalkredit, Hypo Alpe-Adria, Hypo Tirol et cetera.

Und dann ist da noch Folgendes: Jetzt werden die Primärbanken, die kleinen Banken, die großteils gute Arbeit geleistet haben und auch entsprechendes Eigenkapital haben, gezwungen, für ihr Spitzeninstitut noch zusätzlich 220 Millionen € zuzuschießen und, was noch viel schlimmer ist, sie verlieren letzten Endes auch ihre Eigenständigkeit. Aber damit nicht genug: Auch die anderen Banken, die Mitbewerber, werden gleichfalls zur Kasse gebeten, indem die Bankenabgabe um 25 Prozent erhöht wird.

Dann hören wir immer wieder: Das geht nicht anders, sie sind systemrelevant, die Banken sind too big to fail. – Der Herr Bundeskanzler hat sogar gesagt, es kostet uns im Endeffekt 13 Milliarden €, wenn wir den Volksbankensektor jetzt in Konkurs gehen lassen. Auf Dauer gesehen wird uns – und das ist eine ähnliche Entwicklung, wie es sie auch in Griechenland gibt – diese Entwicklung wesentlich mehr kosten, als wenn wir jetzt einen ordentlichen Schritt machen würden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schickhofer: ... Sie eine Insolvenz?)

Wir haben es in den letzten Jahren verabsäumt, dass wir eine ordentliche Bankenkon­kursordnung schaffen und beschließen. Man kann die derzeitige Konkursordnung mit der Realwirtschaft nicht vergleichen, das ist mir völlig klar, aber man muss dem Bankensektor endlich auch einmal einen Riegel vorschieben, denn man kann dort nicht spekulieren und arbeiten, so wie sie es in den letzten Jahren getan haben.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend eigene Ban­kenkonkursordnung

Der Nationalrat wolle beschließen :

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat in den kommenden sechs Monaten eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine eigene Bankenkonkursordnung vorsieht. Eine solche Konkursordnung für Banken soll im Ernstfall eine geregelte Konkursabwicklung des betroffenen Bankinstitutes ohne Bedrohung des übrigen österreichischen Bankensektors sowie der österreichischen Wirtschaft sicherstellen und gleichzeitig die Guthaben der Bankkunden in unbegrenzter Höhe sichern.“

*****

(Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Schickhofer: Wie soll denn das gehen? Erklären Sie das!)

Island und Schweden haben das schon praktiziert. Die haben ihren Bankensektor in Ordnung gebracht, und das steht auch bei uns vor der Tür. Mit Hinausschieben erreichen wir nur das eine – das habe ich schon erwähnt –, nämlich dass wir genau in dasselbe Desaster hineinkommen wie die Europäische Union mit Griechenland.

Aber das ist das typische Beispiel der ÖVP-Wirtschaftspolitik: Vom privaten Sektor, von der Realwirtschaft verlangt man, dass sie sich dem Markt stellt und dass sie auch entsprechende Konsequenzen zieht – Präsident Leitl betont das ja immer wieder –, aber in dem Moment, in dem es um den eigenen Bereich geht, wenn es dann darum geht, auch beim geschützten Sektor – und der Bankenbereich ist ein geschützter


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