Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 223

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Durch das Handeln der Bundesregierung wissen die heimischen Banken, dass sie im Notfall gerettet werden. Somit werden sie künftig noch risikofreudiger werden. Aus diesem Grund ist die Gefahr einer weiteren systembedrohenden Finanzkrise heute wesentlich größer und nicht kleiner geworden.

Banken, die derart politisch vernetzt sind, dass sie eine Gratis-Versicherung des Staates genießen, stellen ein nicht zu rechtfertigendes Risiko für die österreichischen Steuerzahler dar. Daher ist eine praktikable Konkursordnung für Banken zu schaffen, die ein geordnetes „Grounding“ ermöglicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat in den kommenden sechs Monaten eine Regierunsvorlage vorzulegen, die eine eigene Bankenkonkursordnung vorsieht. Eine solche Konkursordnung für Banken soll im Ernstfall eine geregelte Konkursabwicklung des betroffenen Bankinstitutes ohne Bedrohung des übrigen österreichischen Bankensektors sowie der österreichischen Wirtschaft sicherstellen und gleichzeitig die Guthaben der Bankkunden in unbegrenzter Höhe sichern.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.55.41

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als wir vor zwei Wochen im Finanz­ausschuss die vorliegende Novelle des Bankwesengesetzes beschlossen haben (Abg. Ing. Westenthaler: Überfallsartig!), haben wir natürlich gewusst, dass das im Hinblick auf die aktuelle Entwicklung bei den Volksbanken notwendig ist, aber ehrlich ge­standen, vom Tempo und der Dramatik der Entwicklung am Wochenende waren wir dann eigentlich trotzdem überrascht, Frau Finanzministerin.

Ich muss ehrlich sagen, das Gesetz ist sehr rasch erklärt: Auf Basis einer EU-Richtlinie wird hier die Möglichkeit geschaffen, einen Kreditinstituteverbund zu gründen mit entsprechender gegenseitiger Haftung, mit Vollkonsolidierung, mit einer gewissen Steuerungs- und Servicefunktion des Zentralinstitutes.

Das ist sehr einfach, meine Damen und Herren, nur, ich glaube, womit wir uns schon in nächster Zeit beschäftigen müssen, sind einige Fragen, die sich ergeben auch aus den Schlagzeilen der heutigen Medien: die drei Banken-„Sorgenkinder“ der Frau Finanz­ministerin – Sie haben selber von „Sorgenkindern“ gesprochen, und natürlich erfüllt uns auch das mit Sorge. Und wenn plötzlich drei Banken, drei „Sorgenkinder“ im Portfolio des Finanzministeriums sind – teilverstaatlicht, vollverstaatlicht –, dann stellen sich natürlich schon einige Fragen.

Die erste Frage ist: Ist der Staat als Eigentümer von Banken wirklich besser als ein privater Eigentümer? Ich zitiere da die frühere langjährige angesehene Präsidentin der Notenbank, Frau Maria Schaumayer. Sie hat einmal sehr richtig gesagt, der Staat ist besser im Retten von Betrieben, aber er ist schlechter im Führen von Betrieben. (Abg. Mag. Kogler: Na, dann lassen wir sie halt gleich krachen gehen!) Dem kann ich mir nur vollinhaltlich anschließen, daher bin ich sehr froh, dass die Frau Finanzministerin


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