keit von der Kommunalkredit, der ersten dieser drei Banken, zu trennen, aber auch bei den anderen entsprechende Lösungen zu finden.
Kommen wir aber zu den Problembären hier im Haus. Das sind halt Fraktionen, aus deren verwaisten Reihen, wie etwa bei der FPÖ, Entschließungsanträge kommen, die in Wirklichkeit eine Situation schaffen sollen, dass der österreichische Steuerzahler in unbegrenzter Höhe für die Guthaben der Bankkunden haften soll. Was heißt denn das, Herr Kollege? Wir haben das kurzfristig schon in den Jahren 2008/2009 machen müssen. Das hieße dann, dass das Risiko bei der Volksbank noch höher gewesen wäre als jetzt, denn jetzt haben wir es im Einzelfall mit 100 000 begrenzt. Würde man Ihrer Entschließung folgen, wäre das Risiko noch höher. Das heißt, man müsste noch viel öfter eingreifen.
An dieser Stelle sei auch gleich – weil Herr Kollege Westenthaler das Problem, dass sich irgendwelche Bankdirektoren aufregen werden wegen der Erhöhung der Bankenabgabe, angesprochen hat – den anderen Bankgruppen ins Stammbuch geschrieben: Würde die Frau Finanzministerin nicht entschieden handeln, und hätten wir den Fall, dass die Volksbanken schlagend würden – wer bildet denn den sechsten Sicherungskreis im Einlagensystem? Wer hätte denn dann zahlen müssen, wenn die 10 Milliarden € schlagend werden und der Volksbanken-Sektor es nicht allein kann? – Die anderen Sektoren.
In diesem Sinne ist es richtig und auch sachlich mehr als gerechtfertigt, dass die Bundesministerin für Finanzen zu Recht sagt: Dann werden wir auch die Bankenabgabe erhöhen, um jenen Anteil, den der Bund höher einzahlt, wieder von den Schultern des Steuerzahlers zu nehmen und bei denen unterzubringen, die auch sonst hätten zahlen müssen! Ich finde das grundvernünftig. Wir haben im Finanzsektor im Einlagensystem eine Branchenhaftung, für die, wenn sie nicht rechtzeitig greifen kann, der Staat übers Wochenende einschreiten muss, weil sonst die Geschäftsaufsicht droht, und dann muss das verteilt auf Raten bis 2017/2018 in Form einer Bankensteuer zurückbezahlt werden. Ich finde, dieser Vorgang ist richtig, und ich glaube, dass es unsere Aufgabe als Politiker ist, als Vertreter der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Finanzministerin dahin gehend zu unterstützen, das Geld auch dort zu holen.
Dass diese ganze Banken-Retterei keine Dauerlösung ist, wissen wir alle, aber wir können das Problem national nicht lösen, denn wir haben eine derartige Verwebung im Finanzsektor, dass wir zum Beispiel für das Sterben-lassen-Können von Banken eine internationale Regelung bräuchten. Das ist eine Aufgabe, und ich möchte Sie, Frau Finanzministerin, bitten, in der Europäischen Union auch sehr, sehr stark darauf zu drängen – es gab erste Anläufe in der Kommission, aber ich habe das Gefühl, dieses Thema ist ein bisserl eingeschlafen –: Wie können wir eine Regelung dafür schaffen, dass man problemlos ein Institut, auch wenn es angeblich too big to fail ist, eingehen lassen kann, ohne dass am nächsten Tag an die KMUs, die Kredite dort haben, von irgendwelchen Haien, die die Kredite aufgekauft haben, Forderungen gestellt werden, dass sie aufgelöst werden, ohne dass die Sparerinnen und Sparer ihre Guthaben abheben? Wie können wir solch ein geordnetes Verfahren herstellen?
Letztlich wird die Antwort immer die öffentliche Hand umfassen müssen, darüber sollten wir uns klar sein; sei es in der Form, dass der Bankbetrieb quasi privat geführt wird in Verwaltung der öffentlichen Garantie letztlich für die Spareinlagen, und in Wirklichkeit sind die Banken Treuhänder für einen Treugeber, nämlich für den Garanten, in dem Fall den letzten Garanten in letzter Linie, und das ist immer die Steuerzahlerin/der Steuerzahler. In deren Verantwortung sollten wir daran arbeiten, ein entsprechendes System zu finden.
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