Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 231

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das Stenographische Protokoll ist schon angefordert, und wir werden ja dann darin lesen, was tatsächlich gesagt wurde.

*****

Ich würde vorschlagen, dass wir jetzt die Gemüter etwas abkühlen, dass wir in der Tagesordnung – es ist ein wichtiges Thema, das wir hier behandeln – fortsetzen und Herrn Mag. Kogler zuhören. 7 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz: Aber das Prob­lem ist, dass die Sozialdemokraten nicht hören können, sinnerfassend – und im Übrigen lesen und schreiben auch nicht!)

 


20.21.28

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Auch ohne die eher seltsam anmutenden und wiederholt aufflackernden Geschäftsord­nungsdebatten ist es ja in der Sache selbst – zu der Sie mahnen – schon durcheinan­dergegangen. Ordnen wir die Dinge!

Erstens haben wir eine Novelle zum Bankwesengesetz, zweitens naturgemäß und in gewisser Weise damit in Zusammenhang stehend die Frage der aktuellen – unter Anführungszeichen, sage ich an dieser Stelle gleich fürs Protokoll – „Rettung“ der Öster­reichischen Volksbanken-AG. Ich erwarte schon, Frau Bundesministerin, dass Sie dazu jetzt ausführlich Stellung nehmen und möglicherweise das eine oder andere Kommunikationsdefizit bezüglich der von der Bundesregierung eingeschlagenen Haltung korrigieren können.

Drittens war noch ein Entschließungsantrag des Kollegen Podgorschek in Diskussion, auf den auch schon wieder mehrfach Bezug genommen wurde. Insofern ist es wahr­scheinlich einmal vernünftig, die Dinge nacheinander anzugehen.

Ich beginne also mit der Novelle selbst, zumal ja die grüne Fraktion mit ihrem Abstim­mungsverhalten im Ausschuss schon vorgekommen ist. – Ja, wir haben dem zuge­stimmt. Wir haben das auch jetzt noch vor, wenn es die Frau Bundesministerin nicht vernudelt, nämlich aus folgendem Grund: weil die Novelle allem Anschein nach und allem Studium nach, das wir damals schon absolviert haben, eine gescheite Sache ist – unabhängig davon, wie viel und wie weit jetzt gerettet werden muss.

Denn wenn die Intention ist und das gelingen würde, dass hier der Sektor sich so weit konsolidiert, dass das insgesamt anrechenbare Kapital, das dadurch mehr mobilisiert wird, sozusagen ein erhöhtes anrechenbares Kernkapital ergibt, und wir gleichzeitig bei diesen Rettungsmaßnahmen und dann mit dem neu eingeschossenen Eigenkapital – dem Eigenkapital des Staates dann schon – eine bestimmte Kernkapitalquote erreichen wollen, wenn nicht müssen, dann ist das Ergebnis der Rechnung am Schluss völlig klar: Was wir dort mobilisieren, muss – zumindest bei dieser Art von Rettungs­aktion; man könnte ja auch andere diskutieren – der Steuerzahler weniger ein­schießen. Das ist ja ganz logisch.

Ob das 200 Millionen € oder mehrere 100 Millionen € sind, ist ja dann eine Frage dessen, was auf diese Art und Weise mobilisiert werden kann, aber es scheint sich jedenfalls im dreistelligen Millionenbereich zu bewegen. Und allein das ist, auch vor dem Hintergrund der anstehenden Sanierungsaktion – also wenn wir jetzt zwei Wochen zurückdenken –, ein durchaus vernünftiger Vorgang gewesen. Das ist das eine.

Das hat aber nichts damit zu tun, zu hinterfragen, wie diese sogenannte Rettung hier insgesamt vonstattengeht. Frau Bundesministerin, wir haben ja nicht nur jetzt ein paar Fragen. Ich darf vielleicht mit der Fragestellung eröffnen, die wir vor zweieinhalb Jah-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite