Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 246

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machen wir ganz einfach, seit 2006 gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz: Änderungsantrag Artikel 26, Schweiz gibt das Bankgeheimnis auf, und wir können auf die österreichischen Steuersünder in der Schweiz zugreifen!

Frau Bundesministerin, das wäre doch ganz einfach, denn die Schweiz hat ja so wie Österreich ein Interesse daran, nicht auf die „graue Liste“ zu kommen. Mit der Schweiz geht das aber nicht, und mit Liechtenstein geht das auch nicht, die schützen nämlich ihr Bankgeheimnis, die übernehmen nicht den Artikel 26. Wenn man von denen etwas will, dann muss man mit denen separate Verträge abschließen. Und die Verhand­lungen, die Sie für April angekündigt haben, sind ein eigenes Thema. Das werden wir uns dann im April anschauen, was Sie da rausgeholt haben. Aber damit ist auch der Beweis erbracht, dass es gar nicht notwendig ist, diese Doppelbesteuerungs­abkom­men abzuändern. Daher werden wir auch diesem Abkommen keinesfalls zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

Da es gerade dazupasst, habe ich noch ein ganz besonderes Zuckerl und Gusto­stückerl zu diesem Thema: Ich habe hier ein Foto von zwei Herren. (Der Redner weist auf eine Fotografie in seiner Hand, die er vorzeigt.) Den einen kennen Sie ganz sicher, das ist der Außenminister und ÖVP-Obmann Spindelegger. Den anderen Herrn, den kennt man in Österreich weniger, das ist der Herr Tschütscher.

Herr Tschütscher ist der Regierungschef von Liechtenstein, und der war vor zwei Wochen in Wien, am Donnerstag vor zwei Wochen. Das war der Faschingsdonnerstag, der Opernball-Donnerstag. Und an diesem Opernball-Donnerstag hat er sich nach­mittags mit der Regierungsspitze getroffen und hat das „Große Goldene Ehren­zeichen der Republik Österreich am Bande für Verdienste um die Republik Österreich“ bekommen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Mit Liechtenstein gibt es seit den fünfziger Jahren ein Doppelbesteuerungsabkommen. Im September 2009 hat Ihr Vorgänger, Frau Bundesminister, der Minister Pröll, das Parlament informiert, dass Verhandlungen zur Abänderung dieses Doppelbesteue­rungs­abkommens, zur Einführung des Artikels 26 mit Liechtenstein geführt werden. Und seit zweieinhalb Jahren halten die Liechtensteiner Ihren Vorgänger und Sie hin bei diesen Verhandlungen.

Seit zweieinhalb Jahren wird kein Doppelbesteuerungsabkommen von Liechtenstein unterzeichnet. Seit zweieinhalb Jahren schützen die Liechtensteiner natürlich ihr Bankgeheimnis und unterschreiben keine Änderung dieses Doppelbesteuerungs­ab­kom­mens.

Vor zwei Wochen wurde genau über dieses Thema mit dem liechtensteinischen Regie­rungschef gesprochen. Da wurde eben dieser Orden verliehen. Und das ganz beson­dere Zuckerl dazu ist die Begründung, warum ihm dieser Orden verliehen wurde. Dreimal darf man raten! – Das Außenministerium hat diese Ordensverleihung bean­tragt und begründet für die Verdienste des liechtensteinischen Regierungschefs für die Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.

Seit zweieinhalb Jahren, sehr geehrte Damen und Herren, wird die österreichische Regierung von Liechtenstein durch Verhandlungsverzögerung, durch Unterschrifts­verweigerung an der Nase herumgeführt! Und dafür bedankt sich diese Regierung mit der Verleihung des höchsten Ordens der Republik und begründet das auch noch mit ebendieser Verhinderungshaltung, mit ebendieser Verweigerungshaltung!

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist an Jämmerlichkeit nicht zu über­bie­ten! Diese Regierung spottet jeder Beschreibung! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler:


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