Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 251

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freiwilliges Engagement in einen gesetzlichen Rahmen gefasst. Was mir bei diesem Vorhaben ganz besonders wichtig ist, ist, dass damit auch sichergestellt wird, dass diese Freiwilligentätigkeit keine Konkurrenz zum sogenannten – und lassen Sie mich das jetzt unter Anführungszeichen setzen – „normalen“ Arbeitsmarkt darstellt.

Bevor ich auf die für mich wichtigen Punkte eingehe, möchte ich mich zu Beginn ganz herzlich bei all jenen Menschen bedanken, die in diesem Land freiwillig arbeiten, frei­willig tätig sind, egal, ob es karitative, soziale Dienste, Kirchen oder politische Parteien sind. Diese Tätigkeiten sind ein wichtiger Bestandteil unseres gemeinsamen Zusam­menwirkens und ein ganz, ganz wichtiger Beitrag für unser Zusammenleben, und ich möchte mich bei all jenen Damen und Herren, bei jenen Menschen, die ihre Freizeit in diesen Vereinen verbringen, ganz, ganz herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Nun zu den wichtigsten Punkten. Ganz entscheidend im Zusammenhang mit der Regierungsvorlage ist, dass einmal sichergestellt ist, dass es eine Planungssicherheit für das sogenannte Freiwillige Sozialjahr gibt, und ganz, ganz wichtig ist auch, dass eine Klarstellung getroffen worden ist, dass es sich dabei nicht um ein Arbeitsverhältnis handelt. Dieses Freiwillige Sozialjahr beruht auf zwei Säulen: auf der einen Seite der beruflichen und Bildungsorientierung für junge Menschen und auf der anderen Seite dem freiwilligem Engagement. Möglich für junge Menschen ist, das Freiwillige Sozial­jahr ab Vollendung des 17. Lebensjahres, oder unter besonderen Voraussetzungen ab dem 16., in Anspruch zu nehmen, und es dauert sechs bis maximal zwölf Monate.

Ebenfalls sehr wichtig ist, dass Träger, die dieses Freiwillige Sozialjahr anbieten, einem sehr scharfen Zulassungsverfahren unterworfen sind, damit auch sichergestellt ist, dass einerseits die wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind, aber auch, dass das Bildungskonzept, das in diesem Freiwilligen Sozialjahr eine ganz, ganz wichtige Rolle spielt, durchgeführt werden kann. Und was ebenfalls sehr wichtig ist, ist, dass den jungen Menschen, die diese Tätigkeit machen, auch Personen zur Verfügung stehen, die in schwierigen Situationen – denn oft ist man als Freiwillige oder Freiwilliger auch mit schwierigen Situationen, wie zum Beispiel im Rettungsdienst mit Schwer­verletzten, konfrontiert – entsprechende Hilfestellung gewährleisten.

Ich sagte schon in meiner Einleitung, es ist auch eine Arbeitsmarktneutralität ein ganz, ganz wichtiger zentraler Aspekt dieses Entwurfes, und es ist darin auch festge­schrieben, dass, wenn jemand freiwillig in einem Verein tätig ist, dies nicht dazu führen darf, dass dann ein Beschäftigter, der in diesem Verein tätig ist, gekündigt wird. Es wird auch ein ganz besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass das nicht der Fall ist.

Ebenso ist sichergestellt, dass Kranken-/Unfallversicherung beinhaltet sind und dass auch ein Taschengeld ausbezahlt wird.

Ich bedanke mich sehr, sehr herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen und deren Ministerien, die dafür zuständig waren, diese Regierungsvorlage vorzubereiten und in einen entsprechenden Rahmen zu gießen. Herzlichen Dank, es ist ein guter Schritt in die richtige Richtung! (Beifall bei der SPÖ.)

21.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek gelangt nun zu Wort. – Bitte.

21.37.29


Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich sage gleich einmal vorweg, dass die Freiwilligentätigkeit gerade in Österreich sehr ausgeprägt ist – was in anderen Ländern nicht selbstverständlich ist –, und gerade deswegen ist es auch wichtig, dass wir jetzt ein Freiwilligengesetz schaffen. Wir werden diesem Freiwilligengesetz auch


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