Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 252

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die Zustimmung erteilen, obwohl wir nicht mit allen Dingen einverstanden sind, weil es zu wenig weitreichend ist.

Positiv zu erwähnen sind hiebei die qualitätssichernden Standards für die Freiwilligen­organisationen sowie die gesetzliche Verankerung des Freiwilligenberichts und des Freiwilligenrates und die Befreiung von der gesetzlichen Eingabegebühr für Straf­register­bescheinigungen. Die sind auf jeden Fall hervorzuheben. Auch die Einrichtung eines Anerkennungsfonds für das freiwillige Engagement ist zu begrüßen.

Leider ist dieses Freiwilligengesetz sozusagen eine Miniversion geworden, ein Mini­gesetz, denn es wurden mit diesem Gesetz keine Anreize geschaffen, um mehr Men­schen zu einer Mitarbeit bei einer Freiwilligenorganisation zu animieren. Und es fehlen auch einige zentrale Punkte, wie insbesondere die Absicherung der Freiwilligen bei ihrer Tätigkeit. Da sind einige Dinge offen geblieben, wie zum Beispiel Haftungsrisiken und Versicherungsschutz in gewissen Bereichen.

Die Freiwilligkeit muss meiner Meinung nach jene Wertschätzung bekommen, die sie auch verdient. Daher wäre es aus meiner Sicht auch wichtig, die Rahmenbedingungen für die Freiwilligentätigkeit zu verbessern. Ich stelle mir hier einige Dinge vor, wie einen weitgehenden Versicherungsschutz für Freiwillige in Hilfsorganisationen. Ebenfalls erwähnt wurde heute schon ein Bonus für die Betriebe, die freiwillige Mitarbeiter von Blaulicht-Organisationen beschäftigen, und auch eine Abgeltung von Lohnkosten bei längeren Einsätzen. Im Gegensatz dazu sieht – was ich nicht verstehe und worüber momentan große Aufregung herrscht, vor allem bei den Freiwilligen Feuerwehren – die neue EU-Verordnung über das Arbeitszeitgesetz vor, dass niemand eine Arbeitszeit von 48 Stunden überschreiten darf.

Wenn jemand bereits 40 Stunden im Betrieb gearbeitet hat und acht Stunden im Einsatz ist, dann müsste er sozusagen aufhören – und das Haus soll weiter brennen oder wie? Das ist eine völlig sinnlose Verordnung aus der EU, wie schon mehrere andere, wie die Gurkenkrümmung, die Bananenkrümmung und so weiter, und so fort. Darauf können wir verzichten. (Beifall beim BZÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, was freiwillige Helferinnen und Helfer tagtäglich bei der Feuerwehr, beim Roten Kreuz, bei der Bergrettung im Interesse der Bevölkerung leisten, ist ganz einfach beeindruckend. Für sie ist Solidarität keine leeres Wort, und Eigennutz und Egoismus werden hintangestellt. Das sollte sozusagen von uns, von der Politik, über verbesserte Rahmenbedingungen auch honoriert werden. (Beifall beim BZÖ.)

21.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte.

 


21.40.49

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte eingangs Judith Marte auf der Galerie herzlichst begrüßen. Sie ist die Obfrau des Vereines „Freiwilliges Soziales Jahr“ und ist mit 20 Jugendlichen da, die gerade dieses Freiwillige Soziale Jahr absolvieren. Das sind 20 von zirka 400 im Jahr. – Danke, unsere Hochachtung haben Sie! (Allgemeiner Beifall.)

Das vorliegende Freiwilligengesetz bringt eine neue Dynamik in die Freiwilligenarbeit und auch eine Absicherung im Freiwilligen Sozialen Jahr. Dies hat vor kurzem Caritas-Präsident Franz Küberl gesagt. Das sage auch ich mit ehrlichem, offenem Herzen, aber wenn es Franz Küberl sagt, hat es einen noch größeren Stellenwert, denn von ihm hört man nicht so oft ein Lob für die Regierungsarbeit.

 


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