Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 253

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Ja, es ist eine jahrelange Forderung, und manchmal mahlen die Mühlen langsam. Ich kann mich erinnern, dass ich vor zehn Jahren schon in diese Richtung gearbeitet habe, auch mit Judith Marte, dass es dazwischen Familienminister, Sozialminister gab, die das eben noch ein bisschen hin- und hergeschoben haben, damit es nicht eine fixe Regelung wird. Es ist nunmehr gelungen, und ich möchte unseren Sozialsprechern, sei es unsere Kollegin Csörgits, sei es August Wöginger, der heute nicht da ist, weil seine Frau wahrscheinlich im Laufe dieses Tages oder der Nacht ein Baby bekommt, auch hier wirklich danke sagen für diesen Einsatz, dass es nunmehr von dieser freiwilligen Regelung, wo es die Familienbeihilfe zumindest bis zum 24. Lebensjahr und natürlich dann auch noch die Absetzbarkeit gibt, zu einer fixen gesetzlichen Regelung kommt. Ich denke, dass aus diesem Provisorium nun eben ein solides Regelwerk geworden ist, und da muss man wirklich danke sagen für die vorausgegangenen Verhandlungen. Und da gehört natürlich auch unser Sozialminister dazu.

Wie gesagt, nun ist die Gewährung der Familienbeihilfe bis zum 24. Lebensjahr bei diesen Einsätzen gesichert. Und natürlich wurde auch klargestellt, weil das schon wichtig ist, dass es sich bei den Diensten – Freiwilliges Soziales Jahr, Umweltschutz­jahr, Gedenkdienst, Friedens- und Sozialdienst – eben um kein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Ausbildungs- und ein berufliches Orientierungsverhältnis beziehungs­weise dementsprechende Maßnahmen handelt und dass es hier auch hohe Qualitäts­anforderungen gibt, die ja dann sozusagen auch die berufliche Laufbahn prägen.

Das Freiwillige Soziale Jahr, das Umweltschutzjahr, das Friedens- und Gedenkjahr ist somit abgesichert. Es wurde schon erwähnt, dass an die drei Millionen Österreicher Freiwilligentätigkeit leisten, auch in anderen Bereichen, nicht wie im Sozialen Jahr oder in diesen Diensten, und dass das tatsächlich über 15 Millionen Arbeitsstunden wöchentlich von Menschen über 15 Jahren sind. Das ist schon ein großer Wert, ein Wert, den man nie finanziell abgelten könnte.

Da Kollege Hofer eingangs erwähnt hat, dass es notwendig wäre, gesetzlich zu regeln, dass zumindest im öffentlichen Dienst diese Leistungen anerkannt werden: Dazu ist zu sagen, dass es gerade in den ländlichen Regionen, in den Gemeinden, wie zum Bei­spiel meiner Gemeinde, Voraussetzung ist und auch in der Ausschreibung drinnen steht, wenn zum Beispiel ein Gemeindearbeiter aufgenommen wird, dass er zumindest bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz, bei diesen gängigen Einrichtungen, ehrenamtlich beschäftigt ist.

Das hat natürlich auch andere Gründe, wie wir wissen. Gerade in der Feuerwehr oder im Bereich Rotes Kreuz gibt es ja sehr viele Berufstätige. Diese arbeiten nicht immer in der ländlichen Gemeinde, sondern pendeln aus. Also ist das eine Win-win-Situation, und meines Wissens wird ja auch Bundeskanzler Faymann einen Brief an all diese öffentlichen Einrichtungen schreiben, um hervorzuheben, wie wichtig diese Arbeit ist.

Zusammengefasst: Ich denke, das ist wirklich ein positiver Tagungsordnungspunkt. Ich hätte mir nur gewünscht, dass auch hier so viele Kolleginnen und Kollegen anwesend sind, wie es bei den vorhergehenden Diskussionen der Fall war, wo es um Banken­geschäfte gegangen ist. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. – Bitte.

 


21.45.58

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Sozialdienst-Leistende, ein herzliches Willkommen im Hohen Haus! Zweifellos ist das vorliegende Gesetz ein richtiger und


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