Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 257

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dass eine Arbeitszeitrichtlinie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt – und nicht für Menschen, die Freiwilligen-Arbeit leisten. Und zu dieser Verquickung, die da in dem einen Medium begangen wurde, kann ich nur sagen: Das ist abzuhaken. Und dem Redakteur oder der Redakteurin kann ich nur sagen: Bitte zurück in die Schulbank! So ist es.

Es gibt nämlich nur eine einzige Fall-Konstellation, wo es eventuell eine Kollision geben könnte, und zwar bei jenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Firmen, die bewusst auch deshalb aufgenommen wurden, weil sie bei Freiwilligen Feuerwehren tätig sind – und wenn diese gleichzeitig Mitglieder von Betriebsfeuerwehren sind, während der Arbeitszeit sozusagen die „Bude“ abbrennt und ad hoc etwas getan werden muss. Das ist die einzige Fall-Konstellation, wo quasi etwas passieren kann zwischen Freiwilligen-Arbeit und seiner Angestelltentätigkeit.

Und dann gibt es noch eine zweite Fall-Konstellation, weil es ja einige Freiwillige Feuerwehren aufgrund der Größe ihres Einzugsgebiets, aufgrund dessen, was sie machen müssen, nicht mehr schaffen, ohne hauptamtliche Mitarbeiter auszukommen. Nehmen wir nur die Freiwilligen Feuerwehren entlang der Südautobahn: Wiener Neudorf, Mödling, Baden – diese sind ja teilweise leider sehr viele Stunden im Einsatz. Diese haben teilweise hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ja, die gibt es –, und für die gilt dann das Arbeitszeitgesetz, aber nicht als Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr, sondern der Arbeitgeber heißt Freiwillige Feuerwehr Sowieso.

In vielen Teilen Österreichs gibt es zwischenzeitlich dort einen, dort zwei und so weiter. Das nur zur Aufklärung. Es ist nicht die Praxis für einen Bürokraten ... (Abg. Dolinschek: Nicht mich aufklären – die Freiwillige Feuerwehr aufklären!) – Ja, das habe ich ja bereits getan. Ich habe das heute am Vormittag in Graz mit dem steirischen Landes­feuerwehrkommandanten sehr ausführlich getan.

Was ich damit sagen will, ist: Versuchen wir, da nicht in die Falle zu tappen! Es ist in Wirklichkeit keine Falle.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier, glaube ich, etwas sehr Po­sitives geschaffen, was aber ein paar Fragen der Weiterentwicklung noch offen lässt – wie immer. Es ist, wie schon gesagt wurde, eine Gesetzesmaterie, deren Realisierung sehr lange gedauert hat. Viele Vorurteile mussten aufgearbeitet werden, mussten klargestellt werden, weil wir natürlich auch nicht – ich will das am wenigsten! – das Hintertürl für ganz neue Beschäftigungsformen aufmachen wollen. Das will niemand von uns.

Daher kann ich Sie nur einladen: Gehen Sie diesen ersten Schritt mit! Damit brächten wir in Österreich einen einstimmigen Beschluss zu diesem ersten Freiwilligengesetz zustande. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Riepl zu Wort. – Bitte.

 


21.56.18

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Es ist schon viel gesagt worden zu diesem Gesetzesvorschlag, daher vielleicht nur noch einmal kurz zusammengefasst: Das Freiwilligengesetz bringt Unterstützung und Förde­rung ehrenamtlicher Tätigkeiten in unserem Land sowie eine bessere Absicherung von Menschen, die sich freiwillig für andere engagieren und einsetzen.

Herr Kollege Dolinschek, ich denke, dass man nicht, wie du es getan hast, von einem Minigesetz sprechen und mangelnde Anreize bekritteln sollte. Meiner Meinung nach sind in diesem Gesetz einige Anreize verpackt, die dazu führen, dass sich vielleicht –


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