Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 256

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25. Lebens­jahres erweitern, wenn ein Freiwilligenjahr, wie im Freiwilligengesetz de­finiert, absolviert wurde.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


21.50.09

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch Ihnen ein herzliches Willkommen auf der Galerie, meine Damen und Herren – und danke für das, was Sie tun!

Ich möchte ein paar Dinge zu erklären versuchen, und ich möchte – das ist natürlich verlorene Liebesmühe, aber zwei Minuten gebe ich mir noch dafür – auch die Freiheitlichen einladen, da mitzumachen. Es ist ja eigentlich schade, Herr Abge­ordneter Hofer, wenn Sie sich bemühen, da nein zu sagen – und das mit Begrün­dungen, wo Sie ganz genau wissen, dass ich hiefür keine Kompetenz habe. Für die Freiwilligen Feuerwehren habe ich wirklich keine Kompetenz!

Mein Ressort ist zwar ein sehr breit aufgestelltes, ich habe viele Kompetenzen, aber die Freiwilligen Feuerwehren gehören ganz sicher zum Innenressort. Über das Ressort Soziales kann nicht der steuerbegünstigte Ankauf von Gerätschaften bei der Feuer­wehr geregelt werden. Das geht nicht. Das, was ich machen konnte, ist, dass ich regle, dass das Ausstellen eines Leumundszeugnisses jetzt für alle gratis ist. Und das habe ich gemacht.

Aber Sie wissen doch ganz genau, dass ich das mit diesem Gesetz nicht regeln kann, weil es halt eine gewisse Kompetenzaufteilung gibt und wir nicht alles, was Freiwillige betrifft – vom Steuerrecht über den Katastrophenschutz –, zusammenführen können. Freiwilligen-Arbeit ist ja etwas Bunteres und auch Breiteres, etwas, wo über drei Mil­lionen Österreicherinnen und Österreicher engagiert sind: Das beginnt bei der Kunst und Kultur, bei Blaulicht-Organisationen, bei Sozialeinrichtungen, die wiederum mit dem Blaulicht nichts zu tun haben, et cetera.

Deshalb: Geben Sie sich noch einmal einen Ruck, denken Sie darüber noch einmal nach! – Das ist einmal das eine.

Das Zweite ist: Das, was wir im öffentlichen Dienst tun können, geschieht bereits, eben in Form des schon erwähnten Rundschreibens. Wir werden darüber alle Ressorts mit einem Rundschreiben des Bundeskanzleramts informieren, dass Personen, die in Freiwilligen-Organisationen tätig sind und sich dazu offen deklarieren, dass sie das tun, diesbezüglich bevorzugt behandelt werden.

Zur Frage Arbeitszeit, Herr Abgeordneter Dolinschek, und dazu, warum das so ein Thema geworden ist. Das sind nämlich nicht praxisferne Bürokraten, die das zum Thema gemacht haben, sondern dabei geht es um eine Materie, die seit dem Jahr 2003 in der Schublade liegt und unlängst wieder einmal von den europäischen Sozialpartnern sozusagen aus der Versenkung geholt wurde. Die europäischen Sozial­partner versuchen, diese Arbeitszeitrichtlinie im neunten Jahr ihrer Konzeption, ja vielleicht sogar schon im zehnten Jahr, endlich fertig zu stellen. Das ist der Hintergrund.

Dazu, dass es ein paar Medien gibt, die meinen, jetzt können sie halt wieder ein bisschen etwas EU-Kritisches tun, kann ich nur sagen: Das ist doch lächerlich! (Abg. Dolinschek: bei der Feuerwehr!) Das ist lächerlich, denn es ist ganz klar definiert,


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