Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 258

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und das ist ja das, was wir alle hoffen – noch mehr junge Menschen für eine solche Tätigkeit interessieren und dann auch ausüben.

Sehr viele Menschen in Österreich arbeiten ja freiwillig und ehrenamtlich im Interesse der Allgemeinheit – es ist schon darauf hingewiesen worden – und einige hundert derzeit im Rahmen eines Freiwilligen Sozialjahres, eines Freiwilligen Umweltschutz­jahres oder im Friedens- und Sozialdienst.

Ich denke, die Freiwilligen-Tätigkeit ist ein – ich möchte es so nennen – kleiner Edel­stein einer sozialen und solidarischen Gesellschaft und wertvoll für ein gutes Zusam­menleben in unserem Land. Und daher auch vonseiten der Sozialdemokratie in diesem Haus herzlichen Dank an Sie auf der Galerie, die Sie heute hier zuhören und die Gesetzeswerdung sozusagen ein bisschen miterleben dürfen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Anreize, Herr Kollege Dolinschek. – Wichtig ist meines Erachtens, dass die Rahmen­bedingungen stimmen. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Es gelten Mindeststandards, die nun eingeführt wurden – auch eine kleine Verbesserung, vor allem für die anerkannten Trägervereine und Organisationen. Die TeilnehmerInnen haben, wie schon ausgeführt wurde, Anspruch auf Taschengeld, Freistellung, also quasi Urlaubs­anspruch, die Sozialversicherung ist geregelt. Also es sind einige Dinge, die, glaube ich, doch Anreiz für die Ausübung einer solchen Tätigkeit sein können.

Ich denke, diese Tätigkeit ist aber auch eine Chance für einen späteren Einstieg in einen Sozialberuf. Das sollte man in diesem Zusammenhang nicht vergessen. Wer als Jugendlicher gesellschaftliche Verantwortung in Form einer Freiwilligen-Tätigkeit übernimmt, der wird sie vielleicht auch als Erwachsener – mit hoher Wahrschein­lich­keit, glaube ich sogar – fortsetzen und vielleicht später auch seine Kinder für eine soziale und gerechte Gesellschaft begeistern können. Und wenn es halbwegs in diese Richtung geht, dann beschließen wir heute etwas, was sehr wertvoll für unsere Gesellschaft ist. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

21.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Huainigg zu Wort. – Bitte.

 


21.59.51

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Es hat ein bisschen gedauert, bis ich hier zum Rednerpult gefahren bin, aber auch das FSJ gesetzlich zu regeln hat einige Jahre gedauert. Ich möchte auch auf der Galerie 20 Jugendliche begrüßen, die das Freiwillige Soziale Jahr machen. Sie leben vor, was es bedeutet, sich sozial zu engagieren, und sie haben damit auch die Politik überzeugt, sodass wir heute zu diesem Gesetzesbeschluss kommen werden. Dafür möchte ich ihnen danken.

Sie werden von dem neuen Gesetz nicht mehr profitieren, aber sie haben den Weg bereitet für andere Jugendliche, die ehrenamtlich tätig sein werden. (Allgemeiner Beifall.)

Von den Strukturen haben wir einiges regeln können. Wer das FSJ absolviert, ist krankenversichert, pensionsversichert, unfallversichert, aber bekommt auch die Famil­ien­beihilfe und Taschengeld, und das ist wichtig.

Was ich sehr begrüße, ist, dass nicht nur in Österreich ehrenamtliches Arbeiten in diesem Gesetz steht, sondern dass in letzter Minute auch der Gedenkdienst mitver­ankert werden konnte, das Freiwillige Ökologische Jahr und auswärtige Ehrenamtlich­keit. Das ist sehr wichtig, denn wer schon einmal als Jugendlicher ein Jahr bei Pater


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