zu erfahren, und daher werden wir von der ÖVP dieser Vorlage zustimmen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
22.34
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.
22.34
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus dem Umstand, dass Frauen Karenz beanspruchen, darf ihnen kein Nachteil erwachsen.
Diese Veränderung, die jetzt vorgenommen wird, ist zu begrüßen – und deshalb stimmen wir Grünen gerne zu. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
22.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.
22.35
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Bisher konnte leider der Fall eintreten, dass Elternurlaub verloren ging oder verkürzt wurde – und jetzt wird mit einer Änderung des Urlaubsgesetzes Rechtssicherheit geschaffen. Vorangegangen ist dem ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. In Zukunft können also Zeiten nach dem Mutterschutz oder nach der Väterkarenz uneingeschränkt ohne Verjährung in Anspruch genommen werden, denn diese Zeiten bleiben aufrecht.
Deshalb werden wir vom BZÖ dem zustimmen, so wie alle anderen Fraktionen dieses Hauses auch. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Csörgits.)
22.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hechtl. – Bitte.
22.36
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Über diese Thematik wurde schon ausführlich berichtet – auch, dass es da um ein Nachvollziehen aufgrund eines EuGH-Urteiles geht.
Hinzufügen möchte ich jetzt lediglich, dass mit diesen Änderungen viel mehr Klarheit sowie Gerechtigkeit in das Urlaubsgesetz hineingepackt worden ist. Sie alle werden mir sicherlich zustimmen, dass es dabei um eine kleine gesetzliche Änderung, jedoch mit sehr positiven Auswirkungen geht.
Kurzum: Für DienstnehmerInnen wird das wesentliche Vorteile mit sich bringen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
22.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1665 der Beilagen.
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