Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 279

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kollegen außer Dienst Faul nicht niederfahren, weil das ein Straftatbestand wäre. Auch wenn vielleicht der politische Zusammenhang erklärbar wäre, sehr geehrte Damen und Herren, dürfte ich es nicht! Ich dürfte es nicht! (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Da haben wir den gleichen Fall: Wir haben einen politischen Zusammenhang – ein Abgeordneter wird verdächtigt, dass er unter Umgehung sämtlicher Gesetze und Begehung schwerer Delikte in den Computer eines anderen eingebrochen ist und sich illegal Unterlagen beziehungsweise Computerdaten beschafft hat. Da stehen dann die Grünen und sagen: Ja, das ist ja der ureigene Auftrag eines grünen Abgeordneten, die Umgehung der Bürgerrechte. (Abg. Mag. Kogler: So ein Blödsinn!)

Da wird heute über ACTA, über die Bürgerrechte, über den Datenschutz diskutiert. Also wenn sich ein grüner Abgeordneter der Daten Dritter unter Umgehung des Datenschutzes und der Bürgerrechte bemächtigt, dann ist das alles die politische Immunität. Dann darf das nicht sein. (Abg. Mag. Kogler: Pass auf, was du sagst! Du hast es wieder genau nicht verstanden! – Ruf bei der ÖVP: Seid nicht so empfindlich, das macht ihr jeden Tag!)

Wenn ein Abgeordneter des BZÖ oder der FPÖ so etwas machen würde, dann konstruiert man einen Fall Kleindienst. Das hat ja dieses Haus schon einmal erlebt, unter der Federführung der Grünen.

Sehr geehrte Grüninnen und Grüne! (Heiterkeit bei BZÖ und ÖVP.) Seid nicht so empfindlich! Da ist offenbar etwas passiert, das nicht in Ordnung ist, und es ist die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, das aufzuklären. Es kann und darf nicht sein, dass Abgeordnete in ihrer Abgeordnetentätigkeit zu illegalen Methoden greifen, um zu möglichen Informationen zu kommen. Das funktioniert nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Die ganze Diskussion, ob da ein politischer Zusammenhang oder kein politischer Zusa­mmenhang ist, wäre ein für alle Mal gelöst, wenn man der BZÖ-Forderung endlich Folge leistete, die Immunität gänzlich abzuschaffen. Erheben wir uns doch nicht über die Bevölkerung! (Beifall beim BZÖ.)

Der Fall Zinggl wäre – Kollege Pendl, Kollege Großruck hat es richtig gesagt – auch nach dem derzeitigen Stand der Reform ja niemals umfasst gewesen, weil der politische Zusammenhang ein offenkundiger ist. Aber dennoch darf das Parlament auch mögliche Straftäter nicht schützen, wenn sie eine Straftat im Rahmen ihrer politi­schen Tätigkeit begangen haben. Da hätten wir auch nach einer Reform dieser Immunität, die im Übrigen dann auch verunglückt wäre, auch keine Möglichkeit.

Daher nochmals: Schaffen wir sie ab, und ich sage, die Auslieferung des Abgeord­neten Zinggl ist mehr als gerechtfertigt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Was tun wir mit den Vorbestrafungen? – Abg. Ing. Westenthaler: Was machen wir mit den Dummen?)

23.08

23.08.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Dr. Jarolim: Was tun wir mit den Vorbestrafungen? – Abg. Grosz: Zumindest einmal ! – Abg. Ing. Westenthaler: Was machen wir mit den Blöden? – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Jarolim und Ing. Westen­thaler.) – Herr Abgeordneter Dr. Jarolim, bitte!

Schlusswort seitens der Berichterstattung wird keines gewünscht.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir jetzt diese Abstimmung und im Anschluss daran noch einmal eine Abstimmung haben. Ich würde darum bitten, über diese zwei Abstimmungsvorgänge einigermaßen ruhig drüberzu­kommen.

 


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