Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll144. Sitzung / Seite 278

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öffentlich gemacht werden, hergeht und sagt: Moment, da gibt es einen Politiker, der deckt Dinge über mich auf. (Abg. Scheibner: Ihr lebt doch von solchen Geschichten!)

Es gibt zwei Varianten: entweder ist der bei mir eingedrungen, hat sich bei mir die Daten selbst geholt, hat sich die Informationen gefladert (Abg. Ing. Westenthaler: Ver­nade­rung macht ihr ja nie! – Abg. Scheibner: Ihr lebt doch von solchen Geschichten bei anderen Parteien!) oder – das ist die zweite Variante, auch die hatten wir schon, ich erinnere an die Frage des Laptop (Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Wes­ten­thaler und Scheibner.) – Ich weiß nicht, warum Sie so schreien, der Stadler war da anderer Meinung bei der Frage des Laptops von Pilz beispielsweise.

Beim Laptop des Kollegen Pilz mit der Beschlagnahme war es anders, da hat man gesagt: Der Pilz hat die Daten, also hat er vermutlich jemanden angestiftet. (Neuerliche Zwischenrufe beim BZÖ.) – Das BZÖ schreit wunderbar dazwischen, man soll sich das nur versinnbildlichen.

Wenn das der Fall ist, dass jeder, über den aufgedeckt wird, sagt, entweder wurden die Daten gestohlen oder es gab eine Anstiftung, dann werden wir in Zukunft bei jedem Fall politischer Aufklärung ein solches Vorgehen der Staatsanwaltschaft und letztlich eine Umgehung des Immunitätsrechts haben. Darauf wollte ich aufmerksam machen.

Auch wir werden zustimmen. Wenn der Vorwurf da ist, es sei jemand eingedrungen und das wäre so – wir beurteilen nicht inhaltlich, sondern wir beurteilen den Vorhalt –, dann wird das auch aufgeklärt werden. Nur die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft werden wir sicher auch mit einer parlamentarischen Anfrage an das Justizministerium aufzuklären versuchen. Es hat auch mehrere Medienberichte gegeben, dass dieser Fall über Monate geprüft worden ist. Wie es zustande kommt, dass ohne, dass das in der Sachverhaltsdarstellung drinnen steht, der Vorwurf in das Auslieferungsbegehren kommt, dass ein Abgeordneter dort eingedrungen sei – es steht auch noch drinnen, es gebe keine Videoaufzeichnungen, es gebe keine Zeugenaussagen, aber es wird einfach der Verdacht geäußert –, ist etwas ... (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Ja, das ist jetzt wieder eine „klassische“ Rädler-Aussage, die kennen wir schon lange Zeit.

Das, was die Staatsanwaltschaft da macht und was vom Justizministerium gedeckt wird, ist aus meiner Sicht und im Sinne der Aufklärung durch das Parlament absolut zu hinterfragen. (Beifall bei den Grünen.)

23.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Grosz zu Wort. – Bitte.

 


23.04.43

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Für politische Insider: Wenn ein Abgeordneter der letzten Bank der Freiheitlichen oder des BZÖ ausgeliefert wird, dann wird das den ganzen Tag mit einer Teletext-Seite begleitet – das kann nur das Delikt der üblen Nachrede betreffen –, es gibt Zeitungsberichterstattung und mindestens drei APA-Meldungen. Aber heute erleben wir etwas anderes – Herr Abgeordneter Zinggl –: keine APA-Meldung, keine ORF ON-Seite. Es wird kaum über eine Auslieferung gesprochen, wird alles niedergebügelt, aber wir haben einen sehr wehleidigen Redebeitrag der Grünen. Wissen Sie, Kollege Brosz, die Immunität schützt nicht vor allem und der Zweck heiligt nicht die Mittel. (Beifall beim BZÖ.)

In Ausübung meines Abgeordnetenamtes darf ich auch als Kontrollorgan niemanden nötigen und auch niemanden erpressen, um zu meinen Informationen zu kommen. Auch wenn ein politischer Zusammenhang bestünde, dürfte ich den Abgeord­neten-


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