Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 1674 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:
„In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 196 BAZ 1131/11x, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Wolfgang Zinggl wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat besteht.“
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Abstimmung über Fristsetzungsantrag
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1826/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umgestaltung des Parteiengesetzes zur Verhinderung von Korruption und Machtmissbrauch eine Frist bis 3. Juli 2012 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu die Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1839/A(E) bis 1863/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 10762/J bis 10896/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.11 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 23.10 Uhr
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