Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 67

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Strasser war das, im Begutachtungs, in der Stellungnahme! Der Herr Strasser ist aber keine begutachtende Stelle!)

Wir sollen das breiter betrachten. Diese Anregung greife ich gerne auf. Wir werden uns das Thema „Ausweitung der Diversion“ daher in einer Arbeitsgruppe breiter und genau ansehen und werden diskutieren, ob es sinnvoll ist, die Diversion auf weitere Delikte aus­zuweiten.

Warum habe ich an diese Maßnahme gedacht?  Es hat der Herr Abgeordnete Don­nerbauer darauf hingewiesen, dass ich meine Pflichten als Regierungsmitglied ernst nehme, und ich sehe es als meine Verpflichtung als Justizministerin an, dafür zu sor­gen, dass sich die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen im Bereich der Korruption auch wirklich den großen Fischen widmen können. Und wenn Sie wüssten, wie die Arbeit der Staatsanwälte aussieht  (Abg. Grosz: Ich hab gedacht, das sind die Hendldiebe auf den Cayman-Islands!) Macht der Korruption, der Hendldieb? Das sollten Sie eigent­lich wissen, aber Sie wissen scheinbar ja leider gar nicht, worin die Arbeit der Staats­anwaltschaft besteht. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

Da geht es nicht nur um die großen Fälle. Schauen Sie sich einmal an, was die Wirt­schafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft für Fälle zu erledigen hat! Da geht es ja auch um kleine Amtsdelikte, und mit kleinen Amtsdelikten meine ich zum Beispiel auch einen Fall, wo eine 16-jährige Vertragsbedienstete im Melderegister die Adresse ihres Ex-Freundes raussucht. Ja, muss da lang ermittelt werden? (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Das Beispiel haben Sie schon einmal gebracht, das ist fad! Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Ich sage Ihnen eines: Professor Sickinger ist sicher niemand, der Korruption kleinredet. Professor Sickinger hat sich alle Amtsdelikte der letzten Jahre angesehen, und zu wel­chem Ergebnis ist er gekommen? (Abg. Mag. Steinhauser: Ihr Vorschlag war nur wei­ter gehend!)  Bei einem Drittel können wir quasi ungeschaut die Diversion durchfüh­ren, weil das minder schwere Fälle sind. Beim zweiten Drittel müssen wir näher hin­schauen. Beim dritten Drittel geht die Diversion nicht. (Abg. Grosz: Verteidigen Sie es ruhig! Machen Sie ruhig weiter!)

Worauf will ich hinaus?  Ich sehe es als meine Verpflichtung an, die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen von diesen minder schweren Fällen zu entlasten, damit sie sich den großen Fällen widmen können, genau den Fällen, von denen Sie sprechen, denen sollen sich die Staatsanwälte besser widmen können, damit diese Fälle rascher abge­schlossen werden können. (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Das ist mir ein Anliegen, und dieses Anliegen werde ich auch weiterverfolgen. Aber an­scheinend ist es Ihnen nicht recht, dass ich dafür sorge, dass wir bei großen Fische ein schnelleres Verfahren bekommen und dass schneller Anklage erhoben und ein Urteil gefällt wird. Ich weiß ja nicht, was Sie dagegen haben. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Grosz: Leiden Sie unter Realitätsverlust? Das ist behandelbar!) – Herr Abgeordneter Grosz, ich weiß nicht, was bei Ihnen behandelbar ist, aber lassen Sie mich einfach ausreden, ich habe Sie auch ausreden lassen! (Abg. Mag. Wurm: Und das zum Frau­entag!  Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ. – Gegenruf des Abg. Grosz.)

Jetzt zum Nächsten: Wenn Sie mir betreffend die aktuellen Änderungen in der Straf­prozessordnung sagen, das sei am Koalitionspartner vorbei, wenn der Herr Abgeord­nete Steinhauser sagt, das sei am Begutachtungsverfahren vorbei ... (Abg. Grosz: Der Herr Jarolim sagte das! Zwischenruf bei den Grünen.Lassen Sie mich erklären, wie das Procedere abgelaufen ist! Ich glaube, ich weiß das besser als Sie. (Beifall bei der ÖVP.)

Es war Folgendes: Es gab ein Begutachtungsverfahren, Herr Abgeordneter Steinhau­ser, dort gingen natürlich Stellungnahmen ein, wie es halt so ist bei einem Begutach-


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