Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 68

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tungsverfahren. Gerade deshalb machen wir es ja, denn welchen Sinn hat denn ein Begutachtungsverfahren, wenn es keine Stellungnahmen gibt? (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich nehme die Stellungnahmen ernst. (Abg. Grosz: Und wer wollte das?)

Es ist von Gerichtsseite gekommen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.  Abg. Grosz: Und wer wollte das?) Ja, haben Sie die Stellungnahmen nicht gelesen? Bitte, Sie sind der Justizsprecher des BZÖ, regen sich über eine Maßnahme auf und lesen nicht einmal die Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf?!  Also ich muss schon sa­gen! (Beifall bei der ÖVP. Abg. Kopf: Er redet über etwas, das er nicht versteht!)

Bitte: Bevor Sie mich anschütten, nehmen Sie Ihre Aufgaben als Justizsprecher ernst! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.) Auf jeden Fall habe ich die Stellungnahme eingear­beitet, und die Stellungnahme kam von Gerichtsseite. Da wurde empfohlen, dass wir den § 112 StPO in eine andere Richtung regeln sollen, als wir das vorgesehen haben. (Abg. Mag. Stefan: Ist das üblich, dass man ...?)

Wir haben die Stellungnahme eingearbeitet und sind mit dieser Regierungsvorlage in die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner gegangen. Das war auch im Ministerrat. Es wurde im Ministerrat am 28. Februar in dieser Fassung beschlossen (Abg. Grosz: Noch schlimmer!), und ich gehe davon aus, Herr Abgeordneter Grosz, dass Sie wis­sen, dass im Ministerrat auch SPÖ-Regierungsmitglieder sitzen. Die haben da mitge­stimmt, es war also nicht am Koalitionspartner vorbei. Wir haben sogar eine Protokoll­anmerkung vereinbart. In der Protokollanmerkung wurde festgehalten, dass wir zu die­ser Materie noch weitere Gespräche führen werden, auch mit den Parlamentsfrak­tionen, und wie Sie ja wissen, habe ich für nächsten Montag zu einem Gespräch mit al­len fünf Parlamentsfraktionen eingeladen, und wie Sie wissen, ist am Dienstag auch der Justizausschuss, wo genau dieser Punkt auch auf der Tagesordnung steht und wo wir ausreichend Zeit haben werden, darüber zu diskutieren. Also ich verstehe Ihre Auf­regung da wirklich nicht.

Dann haben Sie einen uncharmanten und einen charmanten Vorwurf an mich ge­richtet. Ich meine, den kann ich an Sie zurückgeben: Entweder Sie sind nicht in der La­ge, Gesetzestexte zu verstehen, oder Sie machen das mit Vorsatz, und zwar mit Vor­satz im Sinne eines blanken Populismus. (Abg. Dr. Kräuter: Eher Letzteres!) Wie ge­sagt, er hat mir auch zwei Vorwürfe zur Wahl gestellt, ich stelle ihm auch gerne zwei Vorwürfe zur Wahl. Er kann sich aussuchen, welcher stimmt. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie werfen mir vor, ich breche das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz, aber ge­rade mit dieser Art von Populismus brechen Sie das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz! Und das hat unsere Justiz wirklich nicht verdient. (Beifall bei der ÖVP.)

Nun zum Inhaltlichen. Auch wenn die Änderung der Strafprozessordnung kompliziert ist, versuche ich trotzdem, es zu erklären. Da geht es nicht, wie Sie es angesprochen ha­ben, um die Hausdurchsuchung. Es bleibt völlig unverändert, dass bei Geheimnisträ­gern eine Hausdurchsuchung natürlich nur nach richterlicher Bewilligung stattfinden darf. Das ist völlig unverändert. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Wir haben von der Hausdurchsuchung gesprochen. Das möchte ich hier wirklich klarstellen: Die Haus­durchsuchung findet natürlich weiterhin nur nach richterlicher Bewilligung statt. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn nun Widerspruch gegen die Sichtung der Unterlagen, die sichergestellt worden sind, erhoben wird, dann gilt im Moment Folgendes: Wenn ein Widerspruch gegen die Sichtung der sichergestellten Unterlagen erhoben wird, dann ist es derzeit so, dass ein Haft- und Rechtsschutzrichter die Sichtung vornimmt unter Anwesenheit des Staatsan­waltes und des Betroffenen. Das heißt, der Staatsanwalt und der Betroffene sind dabei.

Künftig wollen wir das so regeln, dass eine Erstsichtung durch den Staatsanwalt und den Betroffenen stattfindet, wobei sie die Möglichkeit haben, sich zu einigen. (Abg.


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