Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 66

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Früher hätte der Journalist Einspruchsrechte geltend machen können. Die schaffen Sie jetzt ab. Die Staatsanwaltschaft kann in diese sensiblen Redaktionsunterlagen Ein­schau nehmen, Informanten werden enttarnt, und wenn man Pech hat und diese Infor­manten vielleicht gegen die Amtsverschwiegenheit verstoßen haben, haben sie ein Straf­verfahren am Hals und der Journalist, wenn er Pech hat, gilt noch als Bestimmungstä­ter, als Anstifter. Und Sie sagen: Es ändert sich nichts! – Das ist unglaublich!

Meine Damen und Herren, aber bei unserer Justizministerin gilt ja das Gesetz der Se­rie. Es folgt auf jede Panne zielsicher eine Pleite. Das ist ja nicht alles. Es hat mit der Diversion begonnen  Diversion, für alle, die das im Detail nicht kennen, heißt Geld­buße statt Strafe –, nämlich mit der Überlegung, die Diversion für schwere Wirtschafts­kriminalfälle einzuführen. Das ist das völlig falsche Signal gewesen, zumal Sie das im Sparpaket verpackt haben.

Was war denn das Signal?  Das Signal war: Weil wir sparen müssen, weil die Staats­anwaltschaft zu wenig Ressourcen hat, sollen in Zukunft, weil wir nicht mehr in allen Fällen ermitteln können, bestimmte Straftäter freigehen können. – Das ist nicht das Signal, das wir im Moment brauchen! Und auch das zeigt, dass Sie als Justizministerin kein Gespür haben.

Der dritte Punkt ist das Korruptionsstrafrecht. Monatelang haben Sie nichts getan. Dann ist der Druck aufgrund des Untersuchungsausschusses so groß geworden, dass Sie was haben tun müssen. Was war dann?  Sie waren zu feig, etwas zu tun und haben keine Regierungsvorlage vorgelegt, sondern haben gesagt: Ich werde Unterlagen er­stellen, und die werde ich ans Parlament schicken. (Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Okay, eine feige Vorgangsweise, aber es soll so sein. Dann haben Sie gesagt: Ich ha­be es ans Parlament geschickt! – Und wer hat nichts bekommen?  Die Oppositions­parteien!

Ich halte fest: Das Parlament besteht offensichtlich für Sie aus zwei Parteien, aus SPÖ und ÖVP. Und eine Justizministerin, die glaubt, dass das Parlament aus zwei Parteien besteht, und die glaubt, dass das Justizministerium eine Servicestelle der Parlaments­fraktionen von SPÖ und ÖVP ist, die hat unser Misstrauen verdient, und daher werden wir diesem Antrag heute zustimmen. (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Überdenken Sie Ihre Arbeit! Das, was Sie im Moment an den Tag legen – ich sage es Ihnen ganz ehrlich –, ist Bandion-Ortner-verdächtig.  Danke schön. (Beifall bei den Grü­nen. Abg. Grosz: Das hat sich aber die Bandion nicht verdient!)

13.15


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt nun Frau Bundesministerin Dr. Karl. – Bitte.

 


13.15.50

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Abgeordneter Grosz hat in Bezug auf die Ausweitung der Diversion angemerkt, dass diese Maßnahme an der Kritik der Op­positionsparteien gescheitert sei. – Herr Abgeordneter Grosz, ich kann Ihnen nur sa­gen: Da überschätzen Sie sich wirklich! (Beifall bei der ÖVP. Uah-Rufe des Abg. Grosz.)

Das ist keineswegs aufgrund Ihrer Kritik passiert, sondern ich habe  wahrscheinlich im Gegensatz zu Ihnen  die Stellungnahmen sehr genau durchgelesen, und da wurde zum Beispiel in einigen Stellungnahmen gelobt, dass wir die Diversion ausweiten wol­len, aber es wurde auch gesagt, es sei zu eng, dass wir die Diversion nur für Korrup­tions-, Amtsdelikte und Wirtschaftsdelikte ausdehnen wollen. (Abg. Grosz: Vom Herrn


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