Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll146. Sitzung / Seite 74

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treten ist. – Ich fordere Sie auf, auch im Sinne der Frauensolidarität derartige Bezeich­nungen zurückzunehmen und sich für diese Aussage hier im Parlament zu entschuldi­gen! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Unsere Abgeordneten sind keine „armseligen“ Frauen! Das sind genauso fleißige und für das Wohl Österreichs engagierte Frauen und Damen, wie sie in der SPÖ, wie sie in der ÖVP, beim BZÖ und bei den Grünen vertreten sind. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Herr Präsident! Ich ersuche Sie, für diese Aussage – „armselige“ Frauen in Richtung der Freiheitlichen Partei – einen Ordnungsruf zu erteilen. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Ich möchte aber auch folgenden freiheitlichen Entschließungsantrag einbringen, an die Frau Justizminister gerichtet.

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert von den geplanten Schließungen der Kärntner Bezirksgerichte abzusehen und alles zu unternehmen, um der Kärntner Be­völkerung die gesetzlich und verfassungsrechtlich zugesicherten rechtsstaatlichen Ver­tretungsmöglichkeiten auch wie bisher in angemessenem Umfang zu gewährleisten.“

*****

Frau Justizminister, Sie sind mit keinem Wort auf Ihren geplanten Kahlschlag bei den Bezirksgerichten in Österreich eingegangen. Nicht nur Ihr Justizsprecher Donnerbauer protestiert medienwirksam zu Recht gegen diesen Kahlschlag.

Ich mache Sie auch darauf aufmerksam: Sprechen Sie mit Staatssekretär Ostermayer! Die Minderheit in Kärnten hat ein Recht auf zweisprachige Gerichtsbarkeit. Erklären Sie uns, wenn die Bezirksgerichte – wie es Ihr Plan ist – von Eisenkappel, von Blei­burg, von Ferlach aufgelassen werden, ob das nicht im Sinne des Volksgruppengeset­zes und auch verfassungsrechtlich nicht in Ordnung ist! (Beifall bei der FPÖ.)

13.41


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Strutz, Jury, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Nichtum­setzung der geplanten Schließungen der Kärntner Bezirksgerichte

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 1 betreffend Erklä­rungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäfts­ordnung des Nationalrates zum Stabilitätspaket 2012-2016 in der 146. Sitzung des Na­tionalrates, XXIV. GP, am 8. März 2012.

Der Plan von Justizministerin Beatrix Karl, mehr als die Hälfte der Kärntner Bezirksge­richte zu schließen, ist ein Anschlag auf die ländliche Infrastruktur und die Gerichtsbar­keit im Bundesland Kärnten.

Die APA berichtete unter APA317 vom 20. Februar 2012 über die geplanten Schlie­ßungen der Kärntner Bezirksgerichte:

„() Einen Sonderfall bietet Kärnten: Die drei Mini-Bezirksgerichte Ferlach, Eisenkap­pel und Bleiburg sind im Volksgruppengesetz aufgelistet, in der Verfassungsbestim­mung der Anlage 2 als Bezirksgerichte, an denen auch Slowenisch als Amtssprache angeboten werden muss. Karls "Idealvorstellung" ist dennoch, Eisenkappel und Blei­burg sowie Wolfsberg an Völkermarkt anzugliedern und Ferlach an Klagenfurt. Um die


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