Wir gelangen zu den Abstimmungen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für Justiz gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.
Zu einem solchen Beschluss des Nationsrates ist gemäß Abs. 2 der zitierten Verfassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich. Ich stelle diese ausdrücklich fest.
Ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Nichtumsetzung der geplanten Schließungen der Kärntner Bezirksgerichte.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Dieses Verlangen wurde von 20 Abgeordneten gestellt. Wir gehen daher so vor.
Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte, tragen die Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Bitte, nur diese amtlichen Stimmzettel verwenden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche nunmehr jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Strutz, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Achten Sie bitte darauf, nur einen Stimmzettel einzuwerfen.
Ich bitte nunmehr Frau Schriftführerin Abgeordnete Binder-Maier, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Frau Abgeordnete Franz wird sie später dabei ablösen. – Bitte.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Binder-Maier und Franz werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die Bediensteten des Hauses werden unter Aufsicht der Schriftführer nunmehr die Stimmenzählung vornehmen.
Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.11 Uhr unterbrochen und um 14.16 Uhr wieder aufgenommen.)
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