Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 96

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Dieses einheitliche Pensionskonto, meine sehr geschätzten Damen und Herren, führt zu einer vereinfachten, verständlicheren und vor allem durchsichtigeren Pensionsbe­rechnung. Es wird nämlich künftig jeder Versicherte/jede Versicherte die Möglichkeit haben, jederzeit nachzuschauen, wie hoch denn die Pension ist, die er/sie zu erwarten hat. Das wird einerseits dazu führen, dass sich so mancher Arbeitnehmer/ so manche Arbeitnehmerin überlegen wird, ob es nicht vielleicht sinnvoller wäre, noch etwas län­ger zu arbeiten, wenn er/sie gesund ist – das wollen wir mit einer Vielzahl von Maßnah­men auch sicherstellen –, auf der anderen Seite verspreche ich mir aber dadurch auch, dass sehr viele Frauen, die in Österreich Teilzeit arbeiten und dann ins Pensionskonto schauen, vielleicht doch ein Gespräch mit dem Arbeitgeber führen, um zu versuchen, ihre Arbeitszeit zu verlängern, weil natürlich Teilzeit, wie wir wissen, auch bedeutet, dass es eine geringere Pension gibt. Daher meine ich, dieses Pensionskonto, meine Damen und Herren, wird eine Vielzahl an Vorteilen bringen.

Für die Verwaltung wird es ebenfalls eine Vereinfachung bringen, denn derzeit besteht eine Vielfalt an Aufwand. Es besteht nämlich aufgrund der notwendigen Parallelrech­nung, wie es so schön im Fachjargon heißt, die Notwendigkeit, auf drei Rechtsgrundla­gen zurückzugreifen. Mit dem Wegfall dieser Maßnahmen bedeutet es auch für unsere Kollegen und Kolleginnen in der Pensionsversicherung eine Erleichterung, und damit werden auch viele Möglichkeiten für die direkte Betreuung der Kundinnen und Kunden der Pensionsversicherung wieder frei. (Beifall bei der SPÖ.)

Lassen Sie mich nun noch anmerken, dass es im Zusammenhang mit einer besseren Finanzierung im Pensionssystem zu einer Anhebung der Pensionsversicherungsbeiträ­ge bei den Bauern und bei den Gewerbetreibenden kommt. Diese werden näher an die Beiträge der ArbeitnehmerInnen herangeführt. Auch die Besserverdienenden in diesem Lande werden durch die Erhöhung der Beitragsgrundlage einen fairen Beitrag leisten.

Meine Damen und Herren, ebenfalls sehr wichtig ist es mir, das richtigzustellen, was von einigen Vorrednern hier in den Raum gestellt wurde und was falsch ist: Es wird im Zusammenhang mit den Pensionistinnen und Pensionisten keine Nulllohnrunde geben. (Es kommt zu einer kurzen technischen Störung beim Mikrofon.)

Das halte ich für sehr wichtig, daher wiederhole ich es, weil es jetzt offensichtlich einen Stromausfall gegeben hat: Es wird im Zusammenhang mit der Pensionserhöhung keine Nulllohnrunde bei den Pensionisten und Pensionistinnen geben, sondern die Er­höhung wird lediglich etwas niedriger sein.

Ich darf daran erinnern, dass es in vielen anderen europäischen Ländern leider der Fall war, dass es zu starken Pensionskürzungen gekommen ist.

Unsere Bundesregierung ist der Auffassung, dass das der falsche Weg ist. Und ich be­danke mich sehr herzlich dafür, dass dies auch möglich ist. Wir werden auch dafür Sor­ge tragen, dass insbesondere die Bezieherinnen und Bezieher von niedrigen Pen­sionen etwas dazubekommen, damit die Kaufkraft in Österreich bei dieser Gruppe eben­falls erhalten bleibt.

Nun zu einigen Schnittstellen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt und mit dem Pensionsbereich. Ich darf festhalten, dass das bewährte System der Altersteilzeit mit einer entscheidenden Verbesserung weiter aufrechterhalten bleibt. Insbesondere Per­sonen, die in Schichtbetrieben, aber auch in Montagebetrieben schon bisher von der sogenannten Blockzeitvariante profitiert haben, werden auch künftig die Möglichkeit der Blockaltersteilzeit haben. Eine Verbesserung tritt allerdings insofern ein, als für je­de Person, die eben dieses Modell in Anspruch nimmt, eine zusätzliche Arbeitskraft aufzunehmen sein wird, wodurch es gleichzeitig zu einer Entlastung auf dem Arbeits­markt kommen wird, was ich für sehr wichtig und sehr notwendig halte. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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