Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 112

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stellen sich zwei Fragen: Erstens, stimmt diese Beurteilung? Und zweitens, ist die Ge­fahr gebannt?

Eine Bank ist mit einem normalen Unternehmen nicht vergleichbar. Die Passivseite be­steht fast vollständig aus Fremdkapital. Das Geschäftsmodell einer Bank besteht darin, dass viele kleine Depositionen zu Krediten gebündelt werden, um dadurch aus Erspar­nissen sogenanntes produktives Kapital zu machen. Daher gilt bereits eine Bank mit ei­nigen wenigen Prozent Eigenkapital als schon gut finanziert.

Der Konkurs einer heimischen Bank hätte zur Folge, dass die Kontrolle von den Eigen­kapitaleignern auf die Fremdkapitaleigner übergeht. Das hätte bedeutet, dass deren Aktionäre enteignet worden wären. Die Kontrolle der Geschäftstätigkeit wäre dann vom Vorstand an einen Konkursverwalter übergegangen. Es ist anzunehmen, dass der Konkurs einer stark vernetzten heimischen Bank auch andere Firmen (Banken und Nichtbanken) in Liquiditätsschwierigkeiten gebracht hätte. Dies wäre mit massiven zu­sätzlichen Kosten verbunden gewesen. Ein ungeordnetes „Grounding“ hätte im Fall des Konkurses einer großen heimischen Bank also zu massiven Problemen geführt.

Durch das Bankenrettungspaket werden den Banken Kapital zugeschossen, mit dem Ziel, der Bank Luft zu verschaffen, damit diese sich weiteres Kapital von Privaten be­schaffen kann. Dieses Ziel wurde bis dato scheinbar erreicht. Tatsache aber ist auch, dass erstens die toxischen Papiere in den heimischen Banken ein nicht von der Hand zu weisendes Verlustrisiko darstellen und zweitens die Aktionäre und die Vorstände ungeschoren davongekommen sind. Für die FPÖ ist nicht einzusehen, dass der Steu­erzahler deren Risiko finanziert!

Aufgrund der Tatsache, dass der Staat den heimischen Banken jegliches Risiko ab­nimmt und dafür nicht einmal entsprechende Prämien bekommt, führt dazu, dass die Banken nicht mit Umsicht agieren; vielmehr ist genau das Gegenteil aktuell der Fall.

Durch das Handeln der Bundesregierung wissen die heimischen Banken, dass sie im Notfall gerettet werden. Somit werden sie künftig noch risikofreudiger werden. Aus die­sem Grund ist die Gefahr einer weiteren systembedrohenden Finanzkrise heute we­sentlich größer und nicht kleiner geworden.

Banken, die derart politisch vernetzt sind, dass sie eine Gratis-Versicherung des Staa­tes genießen, stellen ein nicht zu rechtfertigendes Risiko für die österreichischen Steu­erzahler dar. Daher ist eine praktikable Konkursordnung für Banken zu schaffen, die ein geordnetes „Grounding“ ermöglicht.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat in den kommenden sechs Monaten eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine eigene Bankenkonkursordnung vorsieht. Eine solche Konkursordnung für Banken soll im Ernstfall eine geregelte Kon­kursabwicklung des betroffenen Bankinstitutes ohne Bedrohung des übrigen österrei­chischen Bankensektors sowie der österreichischen Wirtschaft sicherstellen und gleich­zeitig die Guthaben der Bankkunden in unbegrenzter Höhe sichern.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 


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