Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 121

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mitglieder sind, es tatsächlich mittragen wollen, hier gegen die Interessen der Bediens­teten zu agieren, ob ihnen wirklich ihre Parteiinteressen wichtiger sind als die gewerk­schaftlichen Aufträge, die sie hier zum Wohle der Bediensteten zu erfüllen haben.

Wir sagen daher Nein zu diesem Sparpaket, keine Einsparungen bei Polizei, Justizwa­che und Bundesheer, keine Kompromisse bei der Sicherheit und dem Katastrophen­schutz! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Er wird statt dem Herrn Kollegen Öllinger sprechen. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.17.37

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Werte Mitglieder der Bundesregie­rung! Meine Damen und Herren! Mir geht es jetzt nur um eine einzige Million €, die hier angeblich eingespart wird, die aber meiner Ansicht nach doch sehr kennzeichnend ist für den unnötigen Abbau an öffentlichen Leistungen und für das Sparen an denkbar dämlichster Stelle: Es geht um die Reduktion der Mittel für die Volksanwaltschaft.

Wir wissen, die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es, die öffentliche Verwaltung zu kontrollieren, zu prüfen und Missstände zu beseitigen beziehungsweise dies, so gut sie es eben kann, zu veranlassen. Wir wissen auch, dass diese Verwaltung seitens der Öf­fentlichkeit seit Jahren attackiert wird und in den Medien praktisch täglich Vorschläge geäußert werden, wie sie verbessert werden könnte.

Wir wissen auch, dass der jährliche Bericht der Volksanwaltschaft für uns alle sehr wichtig ist und die Notwendigkeit dieser Einrichtung, die Wichtigkeit der parlamentari­schen Prüforgane für den Rechtsstaat und für die Demokratie bestätigt. Nun wird aber anstelle von Reformen in diesem Bereich die Kontrolle reduziert beziehungsweise de­ren Aufgabe nicht mehr sichergestellt.

Die größte Skurrilität an dieser ganzen Geschichte ist, dass wir im November ge­meinsam das OPCAT-Durchführungsgesetz beschlossen haben. Bei diesem Gesetz geht es, wenn ich daran erinnern darf, darum, dass die Volksanwaltschaft prüfen soll, ob auch an Orten des Freiheitsentzugs wie in Strafanstalten, Pflegeheimen, psychiatri­schen Anstalten und so weiter die Menschenrechte eingehalten werden.

Das ist für uns alle sehr wichtig. Wir haben das im November beschlossen. Wir haben gleichzeitig dazu für die Volksanwaltschaft ein adäquates Budget beschlossen; und dieses Budget wird jetzt, noch bevor die Arbeit der Volksanwaltschaft im Zusammen­hang mit OPCAT begonnen hat, reduziert! Das kann nur bedeuten, dass diese Arbeit nicht erledigt werden kann; und ich glaube, dass wir alle gut daran tun, uns hier zu kon­zentrieren.

Wir haben auch versucht, im Budgetausschuss noch einmal eine Änderung herbeizu­führen, sind auch auf offene Ohren gestoßen, aber es hat sich trotzdem nichts bewegt. Das tut uns sehr leid.

Wir bringen daher jetzt folgenden Abänderungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzge-
setz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird, in der Fassung des Be­richtes des Budgetausschusses wird wie folgt geändert:

In Artikel 3 (Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird) § 2 der Regierungsvorlage lautet die Tabellenzeile betreffend Unterglie­derung 05 (Volksanwaltschaft) folgendermaßen:

 


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