Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 128

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Zur Vermeidung von Härten wird der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung in § 6 Abs. 2 UStG 1994 (Einschränkung der Möglichkeit bei der Vermietung von Grund­stücken und bei den Leistungen der Wohnungseigentumsgemeinschaften auf die Steu­erbefreiung zu verzichten) vom 1. April 2012 auf den 1. September 2012 verschoben. Weiters erfolgen eine gesetzliche Klarstellung dahingehend, dass der Begriff „Beginn der Errichtung“ eines Gebäudes abschließend definiert wird sowie eine eindeutige Zu­ordnung der Inkrafttretens-Regelungen zu § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 (Vermietung von Grundstücken) und zu § 6 Abs. 1 Z 17 UStG 1994 (Leistungen der Wohnungseigen­tumsgemeinschaften).

Durch die Verschiebung des Inkrafttretens ist mit einer Verringerung des Mehraufkom­mens um rund 90 Mio. Euro im Jahr 2012 und 50 Mio. Euro im Jahr 2013 zu rechnen. Das Mehraufkommen aus der konkreten Maßnahme beträgt somit 10 Mio. Euro im Jahr 2012, 200 Mio. Euro im Jahr 2013 und 250 Mio. Euro ab dem Jahr 2014.

Zur Änderung des Art. 9 (Änderung der Bundesabgabenordnung):

Zu § 118a BAO:

Durch die Neufassung dieser Bestimmung soll sichergestellt werden, dass die For­schungsförderungsgesellschaft mbH betreffende Gutachten nur dann erstellt, wenn zu­vor ein Antrag auf Forschungsbestätigung beim Finanzamt eingebracht wurde.

In Hinblick auf die Kostentragung der Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft mbH durch die Finanzverwaltung erscheint es geboten, dafür Sorge zu tragen, dass Gutachten durch den Steuerpflichtigen nicht angefordert werden, ohne den Verwal­tungskostenbeitrag für die Forschungsbestätigung zu entrichten.

Zur Änderung des Art. 13 (Änderung des Pensionskassengesetzes):

Zu § 48b Abs. 1 PKG:

Um einer größeren Anzahl von Personen die Möglichkeit zu geben, einmalig 20% statt 25% ihres Deckungskapitals pauschal zu besteuern, wird die Grenze für Pensionen aus einer Pensionskasse von 145 Euro auf 300 Euro brutto monatlich angehoben. Dies entspricht einer Jahresbruttopension von 4 200 Euro. Durch die Anhebung der Grenze für die Pensionen ist mit einer Verringerung des Mehraufkommens um rund 10 Mio. Euro im Jahr 2012 zu rechnen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Au­bauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.31.31

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Regie­rungsmitglieder! Werte Abgeordnete! Bei all Ihrer Kritik an diesem Reformpaket, verlie­ren wir doch nicht aus den Augen, warum wir sparen müssen. Das geschieht ja nicht aus Jux und Tollerei. Unser Ziel ist es: Der Schuldenberg im Lande Österreich darf nicht weiter wachsen.

Wie schaut es denn derzeit aus? – Stellen Sie sich 500-Euro-Scheine vor! In 500-Euro-Scheinen gestapelt wächst der Schuldenberg in Österreich pro Jahr um die Höhe des Ötschers, und der ist immerhin fast 1 900 Meter hoch. Also: So kann es nicht weiterge­hen, deshalb brauchen wir dieses Reformpaket. (Beifall bei der ÖVP.)

Unsere Senioren zeigen sehr viel Verantwortungsbewusstsein – wie schon so oft in der Vergangenheit. Sie sind bereit, so wie alle anderen Gruppen im Staate, auch ihren Sparbeitrag zu leisten. Und dafür gilt es, auch Dank zu sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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