auch ein großer Brocken in diesem Sparpaket. Der Arbeitsmarkt und der Pensionsbereich sind ja bei dieser Budgetkonsolidierung einer der größten Teile.
Mein Vorredner Öllinger hat die Altersteilzeit angesprochen. Dazu muss ich sagen: Ich bin da nicht ganz seiner Meinung, weil ich die Altersteilzeit als sinnvoll erachte, damit man die Arbeitszeit im hohen Alter reduzieren kann, wenn man die volle Leistung nicht mehr erbringen kann.
Es ist auch richtig, dass der Teil betreffend Blockregelungen revidiert wird, sodass in Zukunft auch das möglich ist. Für jene, die weit pendeln müssen oder die im Schichtdienst tätig sind, ist das ein Vorteil, das ist keine Frage.
Es gibt aber andere Punkte, die nicht angegangen wurden beziehungsweise nicht glücklich gelöst wurden, wie zum Beispiel die Halbierung der Bausparprämie – das ist heute schon ein paar Mal angesprochen worden – oder die Halbierung der Prämie bei der Zukunftsvorsorge. Das sind Eingriffe in bestehende Verträge. Es steht zwar überall in den Verträgen, dass die staatliche Prämie jederzeit geändert werden kann und so weiter, aber bei Pensionsprivilegien greift man nicht ein.
Man erhöht den Pensionssicherungsbeitrag von mickrigen 2 auf 3 Prozent – das ist ein Prozentpunkt! –, aber dort, wo Leute hohe Pensionen und Privilegien haben, bleiben diese bestehen beziehungsweise werden praktisch fortgeschrieben, und zwar bei den Österreichischen Bundesbahnen genauso wie bei der Nationalbank, auch bei den Beamtenpensionen und so weiter.
Was die sogenannte Hacklerregelung, die Langzeitversichertenregelung betrifft, habe ich die Unterschiede schon zwei Mal hier vom Rednerpult aus angesprochen, und ich werde nicht müde werden, darauf hinzuweisen: Ein Beamter kann mit 42 Beitragsjahren nach der Hacklerregelung in Pension gehen, und jeder andere, der nach dem ASVG versichert ist, erst nach 45 Beitragsjahren.
Herr Bundesminister, Sie haben schon oft gesagt, dass man eben nicht vor 18 Jahren Beamter werden kann. Da haben Sie schon recht. Aber nehmen wir Folgendes an: Von zwei Personen, die dieselbe Schulausbildung haben, meinetwegen auch dasselbe Studium, geht eine in den öffentlichen Dienst und die andere in die Privatwirtschaft. Die eine Person wird Beamter und die andere ist nach dem ASVG versichert.
Und jetzt kommt es: Aber der Beamte kann dann nach 42 Jahren diese Vergünstigung haben und die andere Person erst nach 45 Jahren. – Das ist unverständlich! Das ist ungerecht! Das geht so nicht! Das ist nicht okay, und das müssen Sie auch sehen – das sieht die Bevölkerung so! (Beifall beim BZÖ.)
Zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen muss ich sagen: Es gibt jetzt für die Unter-50-Jährigen statt der Invaliditätspension ein Rehabilitationsgeld, das vom AMS gezahlt wird. Diese Personen zählen in Zukunft nicht zu den Pensionisten, und die fallen aus der Statistik heraus. Dadurch wird das faktische Pensionsantrittsalter um zirka ein Jahr angehoben.
Irgendwie müssen diese Leute aber versorgt werden, ist keine Frage. Es ist das also nichts anderes, als dass die Person aus einem anderen Topf bezahlt wird. Vielleicht spart man dadurch auch etwas ein, weil die Höhe der Mindestsicherung vielleicht niedriger ist als der Betrag, der jetzt als Invaliditätspension zu bezahlen ist. Aber das ist nichts anderes als ein Schönen der Pensionsstatistik und sonst gar nichts.
Die Transparenzdatenbank ist ebenfalls überfällig. Wir haben in Österreich einen Förderdschungel, wo Zweifach-, Dreifachförderungen gewährt werden, und genau dort müsste der Hebel angesetzt werden, sodass man auf gewisse Förderungen, die keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und auf Arbeitsplätze haben, verzichtet. Darauf
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