Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 166

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Warum ich jetzt gerade das Bundeskanzleramt für diese Anfragebesprechung ausge­wählt habe: weil der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz hat, weil der entspre­chende Vorgaben macht. Wir hätten natürlich auch die Finanzministerin fragen können, weil es da um viel Geld des Steuerzahlers geht, das hier verwendet wird: 16,7 Millio­nen im zweiten Halbjahr 2011!

In meiner Anfrage habe ich gefragt:

„2. Zu welchen Konditionen erfolgten die Werbeeinschaltungen in den genannten Me­dien?“ – Eine relativ konkrete Frage, man erwartet sich eine konkrete Antwort.

Dann habe ich weiters gefragt: „3. Wurde seitens des BKA versucht, bei größeren Auf­tragsvolumen bzw. durch Inaussichtstellung wiederholter Aufträge Rabatte zu erzielen? (Bitte nach Medium und Konditionen aufgliedern!)“ – Auch eine relativ klare, präzise Frage.

„4. Falls nein, warum nicht?

5. Hätte bei den genannten Medien die Möglichkeit bestanden, Rabatte gewährt zu be­kommen?“

Was schreibt mir das Bundeskanzleramt zu den Fragen 2 bis 5 zurück? – Ich zitiere:

„Die Werbeeinschaltungen in den in Frage 1 genannten Medien erfolgten zu den best­möglichen Konditionen. Das Bundeskanzleramt ist stets bestrebt, sämtliche verfügba­ren Rabattmöglichkeiten auszuschöpfen, die von verschiedenen Faktoren wie etwa Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag), Platzierung, Häufigkeit und Anzahl der Schaltun­gen im Medium abhängig sind bzw. auch von der Reichweite des jeweiligen Mediums bestimmt werden.“

Was schreibt das BMF? – Ich zitiere wieder:

„Das Bundesministerium für Finanzen ist bemüht, sämtliche Rabattmöglichkeiten zu nutzen. Die Werbeeinschaltungen in den zu 1. genannten Medien erfolgten zu den bestmöglichen Konditionen. Das Bundesministerium für Finanzen ist stets bestrebt, sämtliche verfügbaren Rabattmöglichkeiten auszuschöpfen, die natürlich von verschie­denen Faktoren wie Zeitpunkt der Schaltung (Wochentag, ), Platzierung und Anzahl der Schaltungen im betreffenden Medium abhängig sind bzw. auch von der Reichweite des jeweiligen Mediums bestimmt werden.“

Ich kann Sie jetzt langweilen, weil sämtliche Anfragebeantwortungen aus jedem Minis­terium gleichlautend sind. Das ist „Guttenbergen“ zum Quadrat. Das ist das Plagiat schlechthin. Zur Ehrenrettung muss ich allerdings sagen, dass sich manche Ministe­rien – ich glaube, zwei oder drei – sogar die Mühe gemacht haben, ein paar Wörter zu verändern. Die haben nämlich zum Beispiel bei der Einleitung nicht „die Werbeein­schaltungen“ geschrieben, sondern da steht nur „die Schaltungen“. Also ein bisschen Variation gab es bei zwei bis drei Ministerien schon. Da hat man wirklich erkannt, wie sensibel da im Detail vorgegangen worden ist. (Abg. Riepl: Wo ist das Problem?)

Kollege Riepl, wo das Problem ist? – Wir haben auf die Anfrage keine Antwort be­kommen! Wir wollten detailliert die Rabatte haben. Der Ausdruck „bestmöglich“, das ist nicht das, was wir uns als Antwort erwartet haben.

Ich kann noch dazusagen: Es gibt da interessante Vorgänge, und zwar: Als diese Anfragen auf dem Tisch gelegen sind, sind manche Zeitungen sehr rege geworden und haben auf einmal Geldbeträge an die Ministerien zurücküberwiesen, wo man gar nicht gewusst hat, warum und wieso da überhaupt Geld hereinkommt.

Kollege Riepl, ich wiederhole es auch gerne, vielleicht können Sie dann in Ihrer Wort­meldung das, was mir verborgen geblieben ist, sagen. Meine Fragen waren:

„2. Zu welchen Konditionen erfolgten die Werbeeinschaltungen in den genannten Me­dien?

 


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