Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 168

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Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. – Moment, bitte! Ich hatte nicht registriert, dass sich der Herr Staatssekretär zu Wort gemeldet hat. Ich glaube, wir las­sen ihm den Vortritt.

Bitte, Herr Staatssekretär. (Abg. Grosz: Solang er noch in Freiheit ist!)

 


15.10.38

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Natürlich will ich dazu Stel­lung nehmen. Es sind eine Menge an Unterstellungen da vorgenommen worden. Das Manöver insgesamt ist ja relativ leicht durchschaubar: Es geht darum, von verschiede­nen Dingen, von Problemfällen in Ihrem Bereich abzulenken. Daher auch diese Kurz­debatte, die halt noch einmal das Thema aufwärmen soll. Bei einer Anfragebeantwor­tung, die in Summe acht Seiten umfasst, extrem detailliert ist, natürlich auch entspre­chende Arbeit bei der Beamtenschaft verursacht hat, finde ich es besonders interes­sant, dass die Frage ans Bundeskanzleramt gerichtet ist, aber jeder, der sehen will, sieht, und es ist, wie gesagt, leicht durchschaubar.

Vorzuwerfen, dass nicht Transparenz gewünscht wird, finde ich besonders kurios. Ich habe das Medientransparenzgesetz im letzten Jahr in unserer Abteilung schreiben lassen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das spricht nicht für Sie!) Wir haben es dann ver­handelt, und es wurde hier im Haus beschlossen. Es ist sehr detailliert, und es sind mittlerweile auch die entsprechenden Unterlagen Richtung KommAustria unterwegs. Dort wird auch gearbeitet, dass das System dann Mitte des Jahres zu funktionieren be­ginnt.

Ich darf Ihnen aber zu den einzelnen Punkten, die Sie gesagt haben, auch noch kon­kret antworten. Würden wir bei jedem einzelnen Inserat, so wie wir es zu Ihrer Anfra­ge 1 aufgelistet haben, das detailliert beantworten, dann würden Sie ein Buch zurück­bekommen, wenn wir in jedem einzelnen Fall darstellen würden, wo es platziert ist, ob es einen Platzierungszuschlag gegeben hat oder nicht, wo ein Platzierungszuschlag eingespart werden konnte, welche Konditionen bei Kreativleistungen und so weiter erzielt werden konnten. Und nachdem Ihre Fragen ja in einer bestimmten Art und Wei­se gestellt wurden, ist es auch nicht überraschend, dass die Antworten in einer be­stimmten Art und Weise erfolgt sind. Ich kann Ihnen nur sagen: Bei uns sind die Ant­worten nicht abgestimmt worden, sondern aufgrund der Fragestellung haben sich halt bestimmte Antworten ergeben.

Eines noch, wenn Sie sagen, die Anfrage wurde an den Bundeskanzler gestellt, weil er die Richtlinienkompetenz hat: Nach der österreichischen Bundesverfassung hat der Bundeskanzler keine Richtlinienkompetenz, sondern gibt es in jedem einzelnen Res­sort eine Ministerverantwortung. Die gilt sowohl für die Frage, ob inseriert wird, wo in­seriert wird, welche Konditionen ausverhandelt werden, als auch genauso für die Fra­ge, in welcher Form die Anfragebeantwortung ans Parlament erfolgt.

Wie gesagt, wir haben gemeinsam mit dem Koalitionspartner das Medientransparenz­gesetz erarbeitet, haben das dann auch mit den Oppositionsparteien besprochen. Da sind noch einige Vorschläge gekommen, die auch eingeflossen sind. Und dieses Ge­setz ist dann noch im letzten Jahr beschlossen worden. Also sowohl dieser Schritt als auch die sehr gründliche Beantwortung, die sich eigentlich schon am Medientrans­parenzgesetz orientiert hat, zeigen, dass wir sehr wohl Interesse an Transparenz ha­ben.

Die grundsätzliche Unterstellung, die Sie vorgenommen haben, nämlich dass inseriert wird, um Medien zu kaufen – Sie haben dann das Wort nicht ausgesprochen –, ist in Wahrheit eine massive Beleidigung aller Journalisten und Journalistinnen in diesem Land. (Abg. Dr. Rosenkranz: Solang ich es nicht ausspreche, beleidige ich gar nie­manden!) Na ja, es war aufgrund dessen, was Sie gesagt, erkennbar, was Sie meinen.

 


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