Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 169

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Die Mitglieder der Bundesregierung inserieren, weil sie glauben, dass die Bürger auch das Recht haben, bestimmte Informationen, Serviceleistungen zu bekommen. Es ist ja auch im Medientransparenzgesetz festgehalten worden, was Ziel und Zweck von Inse­ratentätigkeit sind: nämlich dass die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit der Bun­desregierung, wo diese für sie von Belang ist, wo sie von dieser tangiert werden, wo sie Interesse daran haben, wo sie ein Informationsbedürfnis haben, auch dementspre­chend informiert werden.

Aktuelle Informationen oder auch Hinweise auf Serviceeinrichtungen, auf Servicenum­mern zu geben – in der jetzigen Phase hat es ja viele Kontaktaufnahmen von Bürgerin­nen und Bürgern gegeben, die wissen wollten, was einzelne Punkte der Stabilitätsge­setze für sie bedeuten –, darauf hinzuweisen, wohin man sich wenden kann, entweder im Internet oder auch per Telefon, hat natürlich einen Sinn, und daher haben wir es auch getan und machen es auch die anderen Kollegen. Die Kollegin Fekter beispielsweise weist gerade wieder auf die Möglichkeit des Lohnsteuerausgleichs und so weiter hin. Das sind Punkte, die für die Bürgerinnen und Bürger von Interesse sind.

Wir haben uns immer bemüht – ich nehme an und gehe davon aus, dass das auch die anderen Kolleginnen und Kollegen tun –, die Grundsätze von Sparsamkeit, Wirtschaft­lichkeit und Zweckmäßigkeit einzuhalten. Daher haben wir natürlich auch darauf ge­schaut, dass dort, wo Rabattmöglichkeiten bestehen, diese auch genützt werden, wo­bei zu sagen ist, dass der übliche Vorgang nicht der ist, dass man ein bestimmtes Volumen vereinbart, sondern dass das einzelne Schaltungen sind. Aber wenn ein be­stimmtes Volumen zustande kommt und die Möglichkeit eines Rabattes besteht, dann ist das natürlich auch berücksichtigt worden.

Das ist, glaube ich, in der Beantwortung klar gesagt worden – nicht zu jedem einzelnen Inserat, weil das einen Wust und ein Lahmlegen der einzelnen Abteilungen bedeutet hätte. Aber ich glaube, von der Grundtendenz ist die Aussage ganz klar getroffen wor­den, nämlich dass die branchenüblichen Rabatte verlangt werden, dass bei den einzel­nen Schaltungen verhandelt wird, dass man das auch bei der Frage, wo Inserate plat­ziert werden, berücksichtigt.

Zum letzten Punkt will ich Ihnen auch ganz klar eine Auskunft geben: Es ist eine ganz grobe Unterstellung – und ich weise diese ganz dezidiert zurück –, dass auf Rabatte verzichtet wird, um Parteiinserate günstiger zu erhalten. Ich wüsste übrigens auch nicht, wo derzeit oder im vergangenen Jahr Parteiinserate geschaltet worden wären. Diese Unterstellung weise ich ganz, ganz deutlich zurück. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr sind wir in jenem Block der Debatte, wo die Redner und Rednerinnen jeweils über 5 Minuten Redezeit verfügen.

Herr Abgeordneter Dr. Kräuter gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.16.55

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Rosenkranz, diese Anfragebe­sprechung heute turnt wirklich am Rande der Lächerlichkeit entlang. Denn in dieser Anfragebeantwortung – der Herr Staatssekretär hat es zitiert – ist ja auf den Cent ge­nau ausgewiesen, was inseriert wurde, wo inseriert wurde. Die Bevölkerung hat da vollen Einblick, braucht nur auf die Parlamentshomepage zu klicken, kann sich das an­schauen. Also ehrlich gesagt, das zum Thema einer Anfragebesprechung zu machen, das richtet sich von selbst.

In einem Punkt gebe ich Ihnen sogar recht. Sie haben gesagt, es ist durchaus auch notwendig und sinnvoll, wenn Regierungen inserieren. Und in der Tat ist das so. Ich


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