Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 201

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Es ist das nicht verboten, das wissen Sie. Es ist rechtlich durchaus erlaubt. Ich habe mir einmal das Originaldokument der Österreichischen Bundesverfassung 1920, wie abgestimmt wurde, angeschaut. Da gibt es nur handschriftliche Änderungen. (Abg. Grosz: Na gut, das war 1920! – Abg. Scheibner: Wir sind aber nicht im Jahr 1920!) Alles andere war in Druckschrift. Ich sage es nur.

Also es ist nicht verboten, möchte ich damit sagen, und daher ist die zukünftige Vor­gangsweise ein Thema für die Präsidiale. Das wollte ich nur an dieser Stelle festhalten.

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Brosz zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.33.09

Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsiden­tin! Hinsichtlich dieses Abänderungsantrages möchte ich um eine Klärung ersuchen. Da der Punkt 20 unten angefügt worden ist, aber dann oben handschriftlich hinzuge­fügt worden ist, gehe ich davon aus, dass die Unterschriften auf diesem Antrag bereits vorher drauf waren, sonst wäre nämlich unten noch Platz gewesen, um den Punkt 20 auch unten anzufügen.

Ich möchte Sie um Klärung ersuchen, ob die Abgeordneten, die hier unterschriftlich draufstehen, diesen Antrag in der Endfassung unterfertigt haben und ob dieser Antrag von ihnen so unterzeichnet worden ist oder ob hier nachträglich, nachdem unterschrie­ben worden ist, von irgendwem – ich weiß nicht, von wem – dieser Antrag verändert worden ist.

Ich hielte das geschäftsordnungs- und auch rechtstechnisch für äußerst problematisch. Ich möchte Sie um Klärung ersuchen, welcher Vorgang hier vor sich gegangen ist. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

16.33


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner hat sich zur Ge­schäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.34.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur daran erinnern, dass ich einen Geschäftsordnungsantrag auch gestellt habe, die Verhandlung zu vertagen. Sie haben jetzt die Debatte geschlossen. Ich bitte also, schon zu berücksichtigen, dass ich in der Debatte die Vertagung beantragt habe. Und darüber ist abzustimmen, denn gerade auch das jetzt vom Kollegen Brosz angespro­chene Problem muss geklärt sein.

Man muss dann auch noch die Möglichkeit zu Wortmeldungen haben, denn das ist schon eine gravierende Frage, ob diese Abänderungsanträge auch rechtskonform ein­gebracht worden sind. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

16.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zur Ge­schäftsordnung. – Bitte.

 


16.34.32

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsi­dentin! Die Freiheitliche Partei tritt den Einwendungen zur Geschäftsordnungsge­mäßheit des Abstimmungsvorhabens bei. Insbesondere sind die Bedenken, die Kolle­ge Brosz aufgezeigt hat, berücksichtigenswert. Es ist daher zu erheben, ob ein ge­schäftsordnungsgemäß korrekter Antrag überhaupt vorliegt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ferner ist auf die Komplexität der Abänderungsanträge Bedacht zu nehmen, die es un­möglich macht, dass parlamentarisch der Inhalt dieser Abänderungsanträge sozusa-


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