Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll148. Sitzung / Seite 261

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Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Streichung des Art. 84.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abge­lehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitgliedes des Hohen Hauses, die dem ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Ab­geordneten Krainer, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung von Artikel- und Ziffernbezeichnungen, die sich aus den angenommenen Abänderungsan­trägen ergeben, samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Gesetzge­bungskompetenzen für das Gesundheitswesen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3:

Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2012 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2012 bis 2015 geändert werden und das Bundesfinanz­rahmengesetz 2013 bis 2016 erlassen wird in 1681 der Beilagen.

Hiezu liegen ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Gradauer, Grosz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen betrof­fenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag eingebracht, der sich auf Art. 3 § 2 Untergliederung 05 des Gesetzentwurfes be­zieht. Diese Änderungen betreffen die Volksanwaltschaft.

Wer sich für diese Änderungen ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

 


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