Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 30

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kere Bundesposition wahrnehmen können, dass es eine gemeinsame Planung und Steuerung gibt.

Was die LKF-Punkte anlangt, teile ich die Position: Wir brauchen in Österreich einheitliche transparente Abrechnungssysteme zwischen den Bundesländern, und das Instrument der LKF-Punkte wäre dafür geeignet. Mit der derzeitigen Rechtslage, dass jedes Bundesland das anders regeln kann, verhindert man Transparenz. Für ein modernes Gesundheitssystem brauchen wir mehr Transparenz, und diese Transpa­renz ist aufrechtzuerhalten.

Ich denke, ein wichtiger nächster Schritt wird nicht die Harmonisierung der Tarife unter den Ärzten sein, sondern ein wichtiger Schritt wird sein, einen Katalog ambulanter Leistungen zu entwickeln und dort die Transparenz zu erhöhen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu 6. Anfrage, 136/M, also jener des Herrn Abgeordneten Mag. Maier. Ich bitte um die Frage.

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Einen recht schönen guten Morgen, Herr Bundesminister! Es gibt viele aktuelle Themen in der Gesundheitspolitik. Ein Thema ist, unter welchen Voraussetzungen Gesundheitsdaten von Patienten elektronisch verarbeitet und verwendet werden dürfen.

Wir erleben eine Diskussion, wo Vertreter der Ärztekammer mit falschen Argumenten massiv dagegen auftreten, und wir erleben gleichzeitig, dass Gesundheitsdaten derzeit im niedergelassenen Bereich, aber auch in Krankenanstalten nicht entsprechend geschützt sind und der Datenschutz nicht gewährleistet ist.

Meine konkrete Frage:

Worin besteht der konkrete Nutzen einer elektronischen Gesundheitsakte, ELGA genannt, für die Patienten und für das Gesundheitswesen? (Abg. Dr. Strutz: Das ist nicht die Frage, die eingebracht wurde!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Das ist nicht die Frage, die eingebracht wurde, Herr Abgeordneter. Ich bitte um die Frage. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ. Ruf: Peinlich!)

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Ich bedanke mich. Das ist überhaupt kein Problem. Die Frage, Herr Bundesminister, lautet dann:

136/M

„An der elektronischen Gesundheitsakte ELGA wird bereits seit mehreren Jahren gearbeitet. – Wann wird die ELGA endlich zur Verfügung stehen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, erstens: Der Umsetzungsstand ist so, dass der Nationalrat bereits zweimal ELGA grundsätzlich beschlossen hat, nämlich bei der Artikel-15a-Vereinbarung 2005 und bei der Artikel-15a-Vereinbarung 2008. Ich habe am 24. November 2009 eine Vereinbarung mit den Ländern und den Sozialversicherungen abgeschlossen, mit der wir die ELGA GmbH gegründet haben und habe daher die technische Infrastruktur für ELGA zur Verfügung gestellt. Wir sind derzeit im Plan, in der Entwicklung, und wir können am 1. Juli 2013 mit der ELGA starten, Schritt für Schritt. Eine Voraussetzung, die wir brauchen, ist das sogenannte ELGA-Gesetz, das ich zügig in diesem Haus auch umsetzen möchte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Maier. (Abg. Grosz: Auswendig lernen!)

 


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