Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 32

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Wer im Ressort trägt die Verantwortung für diese rechtlich unhaltbare Situation, in der sich das Projekt jetzt befindet? (Abg. Dr. Strutz: Sehr gute Frage!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Ich kann das zurückweisen. Es gibt keine illegalen Daten im Gesundheitssystem. Es gibt in Österreich das Daten­schutzrecht, das auf die Besonderheit von Gesundheitsdaten wenig Rücksicht nimmt, daher wäre es notwendig, ein verbessertes Gesetz zu haben. Das teile ich, aber insgesamt werden die Daten rechtskonform gestaltet, sie sind nicht immer so, wie es die Patientinnen und Patienten an sich auch wünschen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Öllinger.

 


Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Ihre Schilderung und Beschreibung von ELGA erinnert mich ein bisschen an Zwentendorf. Da war auch die technisch-organisatorische Hülse vorher da, und dann kam das Nachdenken: Wollen wir das und wie machen wir das, wenn wir das wollen? Österreich hat damals anders entschieden, aber zurück zu ELGA: Es geht um sehr sensible Daten, es geht um verfassungsrechtliche Probleme. Warum, Herr Bundesminister, schlagen Sie nicht eine Lösung vor, bei der die Österreicherinnen und Österreicher freiwillig für ELGA votieren können und nicht in ein System verpflichtet werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Danke für diese Frage, Herr Abgeordneter. Das zentrale Wesen eines Gesundheitsverbundes macht dann einen Sinn, wenn der Arzt/die Ärztin, der Gesundheitsdienste-Anbieter sich auch verlassen kann, dass die Daten, die ihm zur Verfügung gestellt werden, auch richtig sind, in guter Qualität vorhanden sind.

Wenn ich das freiwillig mache, könnte es sein, wenn Sie zu einem Arzt gehen, dass der eine Arzt mitmacht, der andere nicht, und der dritte Arzt kann dann mit diesem System nichts anfangen. Was ich möchte – und das sagen auch alle Patienten­vertre­terinnen und Patientenvertreter, das sagen auch die Seniorenverbände –, ist, einen Gesamtüberblick in gesicherter Form zu haben, damit ich dann, wenn ich auf diese Gesundheitsdaten zugreifen möchte, sie auch in guter Qualität zur Verfügung habe.

Das ist der Grund, warum ich sicherstellen möchte, dass alle Gesundheitsdienste-Anbieter mitmachen – Schritt für Schritt, das ist richtig – und dass PatientInnen, die das nicht wollen und von sich sagen, ich bin im System nicht dabei, dieses Recht auch behalten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Strutz.

 


Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben das Inkrafttreten von ELGA nun wieder um ein Jahr, in das Jahr 2013 verschoben. Vor­aussetzung ist der Gesetzesbeschluss, für den Sie – und das ist das Ent­scheidende – keine politische Mehrheit haben. Sie wissen, Sie haben die Umsetzung für den 8. November 2011 im Ministerrat angekündigt, die ÖVP hat die Zustimmung nicht gegeben. Nun hat der Obmann des Hauptverbandes Hans Jörg Schelling erklärt, wenn bis zum 30. Juni kein Gesetzesbeschluss vorliegt, dann wird sich auch der Haupt­verband aus diesem Projekt zurückziehen. Ich möchte Sie nun fragen:

Durch welche Maßnahmen wollen Sie sicherstellen, dass bis zum 30. Juni 2012 das Gesetz in Kraft tritt?

 


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