Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll150. Sitzung / Seite 33

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Abgeordneter, es ist Sache dieses Hauses, über Gesetze zu entscheiden. Mein Beitrag wird sein, dass ich dieses Gesetz mit den Partnern im Gesundheitswesen diskutiere. Ich gehe auch davon aus, dass es dazu eine Mehrheit in diesem Haus gibt. Ich teile auch die Auffassung des Vorsitzenden Schelling, dass bis zum 30. Juni eine Entscheidung zu treffen ist.

Ich weise aber etwas zurück: Der Start der ELGA ist immer für 1. Juli 2013 geplant gewesen, und wir liegen gut in der Zeit.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Tadler.

 


Abgeordneter Erich Tadler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Das Land Salzburg stellt die Sinnhaftigkeit und den Nutzen in seiner Stellungnahme zur Gesundheitsakte ELGA massiv in Frage, sowie auch der Rechnungshof. Der formuliert es sehr deutlich. Dieser meint, die Kosten-Nutzen-Rechnung sei nicht erkennbar.

Warum, Herr Minister, wollen Sie mit Gewalt dieses Projekt, das bis jetzt schon an die 30 Millionen verschlungen hat, durchsetzen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Erstens weise ich Rechnungshofkritik an dem zurück, was derzeit gemacht wird. Das ist nicht der Fall, das sage ich jetzt einmal so – zum einen. Warum will ich das durchsetzen? Erstens, weil Patientinnen und Patienten gut versorgt werden wollen. Sie und auch die Ärztinnen und Ärzte wollen wissen, was ein anderer Arzt einem Patienten verschrieben hat.

Wir brauchen mehr Qualität im Gesundheitswesen, und wir brauchen mehr Wissen im Gesundheitswesen. Und das ELGA-Gesetz bietet dazu eine Chance, dieses Wissen sicherzustellen, damit Patientinnen und Patienten gut versorgt werden. Es macht einen Unterschied, ob ein Facharzt weiß, was ein Allgemeinmediziner vorher an Medikation verschrieben hat. Es macht einen Unterschied in der Behandlung, ob das Krankenhaus weiß, was der Patient schon an Behandlungen bekommen hat. Und um das sicher­zustellen, brauchen wir einen qualitativen, elektronischen Gesundheitsakt, und den möchte ich umsetzen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 139/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Höllerer. – Bitte.

 


Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Steuerungsgruppe Gesundheitsreform hat eine Einigung erreicht, die sogenannten Landestöpfe scheinen vom Tisch zu sein.

Meine Frage:

139/M

„Wer soll im Zusammenhang mit der vorgesehenen Reform des Gesundheitswesens künftig die Versorgungs- und die Finanzierungsverantwortung tragen, wenn sich in einem Bundesland die Krankenversicherung und die Landesregierung nicht einigen können: die Krankenversicherung, das Land oder der Gesundheitsminister?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Abgeordnete, erstens bin ich zutiefst davon überzeugt, dass die Partner im Gesundheitswesen, Länder und


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